Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Insolvenzverwalter handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Daher sind die Deckungssummen frei wählbar. Bei einigen Gesellschaften beginnt die niedrigste Deckung mit 100.000 € und beschränkt sich auf bis zu 5 Mio €. Generell ist der Versicherungssumme jedoch keine Grenze gesetzt. Wir empfehlen in der Regel die Deckungssumme der Höhe des Insolvenzverfahrens anzupassen. Außerdem können Eigenschäden zu frei wählbaren Deckungssummen zwischen 100.000 und 500.000 € mitversichert werden.
Der Gläubigerausschuss gibt sein Einverständnis zur Durchführung unzweckmäßiger Maßnahmen des Insolvenzverwalters.
Als Insolvenzverwalter vergessen Sie die Aufnahme festgestellter Forderungen ins Schlussverzeichnis. Dies führt zu einem Vermögensverlust der Gläubiger.
Der Liquidator erkennt einen nicht bestehenden Anspruch an. Dies führt zu einem erheblichen finanziellen Schaden des Schuldners.
Die Schuldnerberatungsstelle begeht Fehler im Verfahren vor dem Insolvenzgericht. Dadurch entstehen erheblich höhere Verfahrenskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden (Eigenschaden).
Als Sequester lassen Sie versehentlich Forderungen verjähren. Die Gläubiger erleiden dadurch einen Vermögensverlust.
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