Die Deckungssummen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Buchhalter sind zwischen 100.000 € und 5 Mio. € frei wählbar. Bei einigen Gesellschaften können individuelle Deckungssumme vereinbart werden.
Hingegen der Pflichtversicherung bei zum Beispiel Steuerberatern gibt es für Buchhalter keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Daher ist es für Sie umso wichtiger, dass Sie Ihre Versicherungssumme an Ihrer Schadenwahrscheinlichkeit bemessen und lieber zu hoch als zu niedrig ansetzen.
Besonders bei der Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen können schnell hohe Schadensummen entstehen. Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der Versicherungssumme behilflich.
Eine Falschberechnung der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge führt zu einer fehlerhaften Lohnabrechnung. Ihr Klient stellt Ihnen den entstandenen Schaden in Rechnung.
Das Übersehen von Belegen bei der Datenerfassung führt zu einer fehlerhaften betriebswirtschaftlichen Auswertung. Ihr Klient trifft daher falsche Entscheidungen bezüglich seines Unternehmens. Im Nachhinein wird klar, dass die fehlerhafte Datenerfassung Ursache hierfür war. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ersetzt Ihrem Klienten den entstandenen Schaden.
Durch einen Fehler bei der Datenerfassung kommt es zu einer falschen Lohnsteuervoranmeldung. Die erst später bei einer Steuerprüfung festgestellt wird. Ihr Mandant, für den Sie die Lohnsteuervoranmeldung erledigt haben, wird der Steuerhinterziehung angeklagt. Er macht Sie für den entstandenen Schaden und die Rufschädigung verantwortlich und stellt Ihnen eine fordert Schadenersatz in Höhe von mehreren hunderttausend Euro.
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