Wir als Versicherungsmakler bieten zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter einen individuellen Versicherungsvergleich an. Mit unserer großen Auswahl an Versicherungsgesellschaften können wir das für Sie günstigste Angebot für einen Hausverwalter anbieten.
Über den oben stehenden Link gelangen Sie direkt zu unserem kostenlosen Vergleichsrechner zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter.
Betreuen Sie rein gewerbliche Objekte oder sind nur als WEG-Verwalter tätig, kein Problem, auch dann können wir eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter nach Maß anbieten. Am besten rufen Sie uns an oder nutzen unser Kontaktformular. Wir stellen Ihnen umgehend ein passendes Angebot zur Vermögensschadenhaftpflicht zusammen.
Wie bekommen Sie Ihr Angebot zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter?
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Nach ausfüllen der Risikofragen erhalten Sie sofort ein Vergleichsergebnis zur Vermögensschadenhaftpflicht. Sie können auch die Leistungen der Tarife für Hausverwalter individuell miteinander vergleichen. Wenn Sie sich für einen Tarif interessieren, können Sie ganz bequem und kostenlos ein individuelles Angebot oder die passenden Antragsunterlagen anfordern.
Ein Mitarberiter wird Ihnen dann umgehend die gewünschten Unterlagen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter per Email zusenden. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich. Auch bei Vertragsabschluss entstehen keine Extrakosten.
Die Branche des Hausverwalters unterliegt seit 01.08.2018 der Pflichtversicherung, insofern sie Wohnimmobilien verwalten und die gewerblich tun. Sollten Sie die Tätigkeit als Hausverwalter privat ausüben, wenn Sie z.B. das Mehrfamilienhaus verwalten in dem Sie selbst eine Einheit besitzen, fallen Sie nicht unter die Pflichtversicherung und können sich die Deckungssumme zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung frei wählen. Dies gilt auch dann, wenn Sie rein gewerbliche Einheiten verwalten, verwalten Sie ebenfalls nicht unter die Pflichtversicherung.
Die Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter beträgt mindestens 500.000€ je Schadenfall, wenn Sie unter die Pflichtversicherung fallen. Sollten dies nicht der Fall sein, können Sie auch niedrigere Deckungssummen wählen. Hier bleibt aber im Einzelfall zu prüfen, wie hoch Ihr Schadenpotenzial ist um eine ausreichende Versicherungssumme zu ermitteln.
Eine zu geringe Versicherungssumme sollte als Hausverwalter unbedingt vermieden werden.
Welche Versicherungssumme für Sie richtig ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Natürlich sollte die Versicherungssumme sich an Ihrer Schadenwahrscheinlichkeit messen und lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt werden. Besonders wenn Ihre Hausverwaltung in großen gewerblichen Objekten tätig ist, können schnell hohe Schadensummen auf Sie zukommen. Gerne beraten wir Sie hier individuell.
Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. In der Regel verhelfen wir Ihnen sogar zu einem Preisvorteil, da wir bei vielen Gesellschaften größere Rabattkontingente anbieten können.
Grundlegend vergleicht unser Vergleichsrechner die Tätigkeit als Wohn- oder Gewerbeeigentumsverwalter. Die Tätigkeit als Hausverwalter ist aber immer komplexer geworden und bedarf inzwischen auch zahlreicher Nebentätigkeiten, die in dem Falle das Sie diese ausüben, auch in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mitversichert sein sollten.
So können Sie in unserem Vergleichsrechner zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung z.B. alle Arten des Facility Managements mit einschließen. Die Software unterscheidet hier in Kaufmännisches Facility Management, Infrastrukturelles Facility Management und Technisches Facility Management. Führen Sie eine der Tätigkeiten aus, so wählen Sie dies bitte im Vergleichsrechner aus und Sie erhalten die passenden Tarife zur Vermögensschadenhaftpflicht angezeigt.
Außerdem können Sie in die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter noch die weiteren Tätigkeiten als Immobilienmakler, Immobiliardarlehensvermittler, Immobiliengutachter und Baubetreuer einschließen.
Ein Immobilienverwalter verfasst einen Mietvertrag. Bei Auszug des Mieters stellt sich heraus, dass der Vertrag wegen der Regelung über Schönheitsreparaturen unwirksam war. Der Woh- nungseigentümer muss die Reparaturen selbst zahlen, statt sie auf den Mieter umlegen zu können. Er verlangt vom Immobilienverwalter Schadensersatz.
Ein Immobilienverwalter rechnet für eine Eigentümerge- meinschaft die Nebenkosten ab. Er versäumt, die Rech- nungen über fällige Nachzahlungen an die Mieter zu schicken. Erst als die Ansprüche der Nachzahlungen verjähren, fällt der Fehler auf. Dem Eigentümer entsteht ein finanzieller Verlust. Der Eigentümer verlangt Schadens- ersatz in Höhe von 12.540 Euro vom Immobilienverwalter. ERGO zahlt den Schaden in voller Höhe.
06034 67 59 820