Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. In der Regel verhelfen wir Ihnen sogar zu einem Preisvorteil, da wir bei vielen Gesellschaften größere Rabattkontingente anbieten können.
Auch wenn Sie den Versicherungsschutz zur Vermögensschadenhaftpflicht über unser Haus beantragen, entstehen keine weiteren Kosten.
Gutachter unterliegen nicht der Pflichtversicherung. Somit können Sie die Deckungssumme zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Gutachter und Sachverständige frei wählen. Von einigen Gesellschaften werden bereits Deckungssummen von 50.000 € angeboten. Nach oben sind zwar keine Grenzen, aber die meisten Versicherungsgesellschaften bieten maximal 2Mio € als Deckung an.
Welche Versicherungssumme für Sie richtig ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Natürlich sollte die Versicherungssumme sich an Ihrer Schadenwahrscheinlichkeit messen und lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt werden.
Besonders bei Gutachten an hochwertigen Gegenständen können schnell hohe Schadensummen auf Sie zukommen. Gerne beraten wir Sie hier individuell.
Bei der Erstellung eines Wertgutachtens für einen Oldtimer unterläuft Ihnen ein Fehler und der Wert des Fahrzeuges wird von Ihnen falsch beziffert. Der eigentliche Wert wäre um einige tausend Euro höher gewesen.
Der Halter des Fahrzeugs verkauft aufgrund des falschen Gutachtens das Fahrzeug unter dem eigentlichen Wert.
Einige Zeit später fällt ihm dieser Fehler auf und er macht den Diffenrenzbetrag als Schadenersatz bei Ihnen geltend.
06034 67 59 820