Bei der Forderungsausfallversicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, welches genau auf Ihr Unternehmen und Ihre Tätigkeit abgestimmt ist. Die Versicherungsgesellschaften benötigen zur Risikoprüfung so viele Informationen, um genau bestimmen zu können, wie Ihr Versicherungsschutz aussehen soll, damit Sie rundum abgesichert sind.
Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, da es im Schadensfall ansonsten dazu kommen kann, dass Ihnen die Versicherungsleistung versagt wird.
Es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz auf Forderungen im Ausland zu erweitern. Je nach Bedarf können Sie eine weltweite Deckung beantragen oder einzelne Länder in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten sogar eine Global-Police an, welche speziell für multinationale Unternehmen entwickelt wurde und sich den Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen anpasst. Die Policen werden genau auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten und können beliebig erweitert werden.
Dadurch ist jede Police einzigartig und passt sich den Bedingungen Ihres Unternehmens optimal an.
Vor Eintritt eines Schadensfalles müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes gegeben sind. Hierzu zählen u.a. Abfrage der Bonität Ihres Kunden.
Sollte Ihr Kunde nicht zahlen und keine berechtigten Einreden, Einwendungen oder Gegenansprüche geltend machen, sollten Sie Ihre Forderungsausfallversicherung umgehend über den Ausfall Ihrer Forderung informieren und eine entsprechende Schadensmeldung ausfüllen.
Die Forderungsausfallversicherung kümmert sich dann darum, dass Sie Ihre Forderungen erhalten. Wichtig ist, dass Sie bei der Schadensmeldung unbedingt die vorgegebenen Fristen beachten.
Ein großer Möbelherstellter designte und produzierte für seinen namhaften Kunden Möbel im Wert von 30.000 €. Der Kunde hatte schon öfter bei dem Hersteller Möbel gekauft und die Rechnungen bisher immer ordnungsgemäße beglichen.
Nach Auslieferung der Ware, weigerte sich der Kunde die Rechnung zu begleichen. Der Möbelhersteller meldete dies seiner Forderungsausfallversicherung.
Nachdem der Kunde die offene Forderung auch weiterhin nicht beglichen hatte, übernahm die Forderungsausfallversicherung die Kosten.
Ein großes Bauunternehmen, welches deutschlandweit Einfamilienhäuser baut, hat das Haus für einen Bauherren fertig gestellt und stellte nun die Abschlussrechnung.
Bisher wurden alle Abschlagszahlungen ordnungsgemäß beglichen. Der Bauherr beanstandete einige Baumängel, doch nachdem diese behoben wurden, war er immer noch nicht bereit, die letzte Rechnung zu bezahlen.
Das Bauunternehmen beauftragte seine Forderungsausfallversicherung mit der Eintreibung der offenen Forderung und bekam diese noch vor Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens von der Forderungsausfallversicherung erstattet.
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