BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
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WARUM SIE MIT UNS VERGLEICHEN SOLLTEN!

Unternehmer und Gewerbetreibende haben besondere Bedürfnisse und Ansprüche was das Thema Versicherungen angeht.

Als Versicherungsmakler haben wir uns auf genau diese Zielgruppe spezialisiert und bieten unseren Mandanten ein sehr hohes Know How und mit unseren großen Auswahl an Produktpartnern eine extrem große Markttiefe.

AUF DIESE PARTNER SETZEN WIR
BEI DER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die nebenstehnenden Gesellschaften stehen uns zur Verfügung um Ihr Versicherungsrisiko optimal eindecken zu können.

GEMEINSAM ZUR OPTIMALEN LÖSUNG!

Ihren Anforderungen möchten wir Gerecht werden und arbeiten dabei mit absoluter Genauigkeit. Wir nehmen für jedes Versicherungsrisiko die Herausforderung an, es optimal im Markt einzudecken und bauen dabei auf einen offenen Dialog mit Ihnen.
Stephan Schmidt
Geschäftsführer

KOSTENLOSES ANGEBOT
ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Sie benötigen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung einen passenden Versicherungsschutz?! Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.

Sie werden zu Ihrer Tätigkeit durch einen gezielten Abfrageprozess geleitet. Hier Fragen wir die benötigten Daten zu Ihrer Tätigkeit sehr genau ab und welche Gefahren Sie in Ihrem Berufsbild gerne versichert wissen möchten. Unser Expertenteam prüft dann im Anschluss, wo und wie Ihre Risiken am günstigsten eingedeckt werden könnten.

Wir stellen Ihnen umgehend eine überzeugende Versicherungslösung bzw. Vergleich zusammen und lassen Ihnen die Ausarbeitung per eMail zukommen.
Ausschreibung zur BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

AUSSCHREIBUNG ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ihr Tätigkeit hat außergewöhnliche Risikomerkmale und Sie möchten gerne einen vollständigen Marktüberblick zur Berufshaftpflichtversicherung erhalten, dann nutzen Sie einfach unseren Ausschreibungsservice.
  • umfassender Marktüberlick
  • maximale Transparenz
  • genaue Risikobeschreibung
  • Hilfe bei schwierigen Risiken

KUNDENBEWERTUNGEN

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Schadenbeispiele

Als Modedesigner entwerfen Sie ein Muster für eine neue Kollektion. Einer Ihrer Konkurrenten ist der Meinung, dass er bereits ein ähnliches Muster entworfen hatte und macht die Verletzung von Urheberrechten geltend.

Bei der Überprüfung des Schadens stellt sich heraus, dass beide Designer aufgrund des ähnlichen Musters eine ähnliche Kollektion entworfen hatten.

Da die Kollektionen jedoch zeitgleich entworfen wurden, konnte nicht festgestellt werden, wer von wem kopiert hatte. Daher wurde der Schaden von der Berufshaftpflichtversicherung erfolgreich in der zweiten gerichtlichen Instanz abgewendet.

Die Kosten für die Abwehr des Schadens übernahm die Berufshaftpflichtversicherung.
Eine Dienstleistungsfirma wurde damit beauftragt, einen neuen Mitarbeiter für das Team einer großen Firma zu finden. Die Dienstleistungsfirma veröffentlichte mehrere Stellenausschreibungen in diversen Onlineforen und Printmedien.

Nachdem einige Bewerbungen bei dem Dienstleister eingegangen waren, erhielt dieser zusätzlich eine Klage wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein älterer Bewerber fühlte sich aufgrund der Formulierung "Verstärkung für unser junges Team" diskriminiert.

Die Kosten für das Verfahren trug die Berufshaftpflichtversicherung.
Ein Arzt macht bei einem seiner älteren Patienten einen Hausbesuch. Dieser bietet ihm einen Kaffee zu trinken an.

Während des Gesprächs mit dem Patienten holt der Arzt die Unterlagen aus seiner Tasche und will diese auf den Tisch legen. Dabei übersieht er die bereits auf den Tisch gestellte Kaffeekanne und wirft diese mit einem Schwung vom Tisch.

Der Kaffee lief über den teuren Perserteppich, welcher in einem aufwendigen Reinigungsverfahren von einer speziellen Reinigungsfirma gereinigt werden musste. Die Kosten hierfür betrugen knapp 1.000 €.

Der Arzt meldete den entstanden Schaden seiner Berufshaftpflichtversicherung welche die Reinigungsfirma beauftragte und für die entstandenen Kosten aufkam.

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Sie benötigen neben der Vermögensschadenhaftpflicht weitere Absicherungen für Ihr Unternehmen oder Gewerbe, dann könnten Sie die nebenstehenden Versicherungslösungen ebenfalls für Sie interessant sein.

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht beraten wir Sie gerne zu allen weiteren Themen der gewerblichen Versicherungen.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob telefonisch, per eMail oder über unser Kontaktformular.

Die häufigsten Fragen

Während die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung i.d.R. lediglich die reinen Vermögensschäden absichert, greift die Berufshaftpflichtversicherung auch bei Personen- und Sachschäden.

Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Denn umgangssprachlich wird der Begriff Berufshaftpflichtversicherung häufig als Ersatz für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verwendet, sodass in einigen Tarifen tatsächlich nur die reinen Vermögensschäden versichert sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet generell für Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden, welche während der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung leistet zusätzlich für reine Vermögensschäden und ist so gesehen eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Berufshaftpflichtversicherung und damit die zusätzliche Absicherung für reine Vermögensschäden empfiehlt sich für alle Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die hauptsächlich beratend tätig sind und hierdurch in erhöhtes Haftungsrisiko gegeben ist, wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater etc.
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