Als Versicherungsmakler nach §34d unterliegen Sie der Pflichtversicherung. Der Markt der Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler ist klein geworden. Immer mehr Gesellschaften ziehen sich Aufgrund wachsender Schadenquoten zurück. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Zugangsweg zu attraktiven Angeboten zu erhalten.
Als spezialisierter Versicherungsmakler halten wir exklusive Tarife mit Sondernachlässen vor, von dessen Vorteilen Sie profitieren können.
Wie erhalte ich mein Angebot zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler?
Klicken Sie auf jetzt vergleichen und füllen Sie unsere Angebotsmaske aus. Wir werden Ihnen dann ein individuelles Angebot per Email senden. Der Service ist für Sie absolut kostenlos.
Mit unseren individuellen Konzepten bieten wir auf jede Konstellation eine vernünftige Lösung. Prinzipiell bieten wir Versicherungsschutz für alle Bedürfnisse.
In der Regel gilt als Grundbaustein die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach §34d GewO. Sollten Sie als Versicherungsberater tätig sein, können wir Ihnen auch Versicherungssschutz nach §34e GewO. besorgen.
Folgende Zusatzbausteine können in die Vermögensschadenhaftpflicht noch zusätzlich eingeschlossen werden:
- §34 c GewO: Versicherungsschutz für Finanzierungen, Darlehensvermittlung oder Bausparverträge.
- §34 f Abs. 1 GewO: Versicherungsschutz für die Vermittlung von öffentlich gehandelten Anteilsscheinen.
- §34 f Abs. 2 GewO: Versicherungsschutz für die Vermittlung von nicht öffentlich gehandelten Anteilsscheinen. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man hierrunter die sog. geschlossenen Fonds.
- §34 f Abs. 3 GewO: Versicherungsschutz für alles sonstigen Vermögensanlagen.
- § 34 i GewO: Versicherungsschutz für die Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler gilt aktuell die Pflichtversicherungssumme von 1.230.000 € für den §34d. Für den §34f gilt eine Pflichtversicherungssumme von 1.500.000 €. Sollten Sie eine Höhere Deckungssumme wünschen, ist dies ohne Probleme möglich.
Für den §34c gilt aktuell keine Versicherungspflicht. Sie können daher die Versicherungssumme bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung frei wählen. Hier gibt es bereits Angebote mit einer Versicherungssumme ab 100.000 €.
Ein Versicherungsmakler nimmt vom Kunden einen Antrag zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen. Durch Unachtsamkeit heftet er den Antrag in einen Ordner ab, statt ihn bei der Versicherung einzureichen. Als der Kunde drei Wochen später durch einen Unfall berufsunfähig wird, aber keinen Versicherungsschutz hat, nimmt er den Makler auf Schadenersatz in Anspruch.
Ein Versicherungsmakler sollte für seinen Kunden eine Einbruchdiebstahl-Versicherung für ein Büro- und Lagergebäude beschaffen. Dazu mussten dem Versi- cherer gegenüber bestimmte Risikoangaben abgegeben werden. Hierbei wurde mitgeteilt, dass sich die Produktionsanlage in einer Stahlbetonhalle befindet, zusammen mit einem darin separat untergebrachten Büroteil. Tatsächlich stand jedoch der Büroteil nicht in der Halle, sondern in einem Bürocontainer vor der Halle.
Es kam zu einem Einbruch in den Büroteil, bei dem die gesamte Computeranlage entwendet wurde. Der Kunde konnte nachweisen, dass es möglich gewesen wäre, das Risiko bei einer anderen Versicherung einzudecken. Daher konnte er den Schadenersatz bei seinem Versicherungsmakler einfordern.
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