Als Grafiker gestalten Sie täglich neue Werbemittel, Broschüren, Kataloge, Firmenlogos und vieles mehr. Ständig werden neue Ideen von Ihnen erwartet und Ihre Kreativität wird immer wieder gefordert.
Dabei kann es schnell mal passieren, dass Sie Logos entwickeln, die bereits bestehenden sehr ähnlich sind, Urheberrechte verletzt werden oder Werbemittel vertauscht werden.
Gegen die finanziellen Folgen eines solchen Schadens schützt Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Grafiker. Sie leistet Schadenersatz für berechtige Ansprüche und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Um ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur erhalten, klicken Sie auf den Button „jetzt vergleichen“ und geben Ihre Daten in die Anfragemaske ein. Einer unserer auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Grafiker spezialisierten Mitarbeiter wird Ihnen umgehend ein Angebot zusenden.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Grafiker ist es möglich, eine Kombination aus Eigen- und Drittschadendeckung abzuschließen. Da es sich hier jedoch nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Versicherungssummen frei wählbar. Beginnend mit bereits 100.000 EUR ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt der Deckung keine Grenze gesetzt. Bitte achten Sie darauf, die Deckungssumme Ihrem individuellen Risiko entsprechend anzupassen. Das heißt je nach Größe bzw. Auftragsvolumen und der Schadenwahrscheinlichkeit Ihrer Firma sollten Sie die Versicherungssumme höher oder niedriger ansetzen. Besser ist es, die Deckungssumme etwas zu hoch, als zu niedrig anzusetzen, um im Schadenfall den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen.
Einer Ihrer Mitarbeiter übersieht, dass der von ihm erstellte Entwurf für ein Firmenlogo bereits durch einen anderen Grafiker angemeldet und geschützt ist. Das Urheberrecht wird verletzt. Ihr Unternehmen wird dafür schadenersatzpflichtig gemacht.
Sie werden beauftragt eine Unternehmensbroschüre zu erstellen. Vor der Druckfreigabe fällt ein schwerwiegender Grammatikfehler direkt auf dem Deckblatt auf. Der Fehler wird korrigiert. Doch Ihr Mitarbeiter sendet versehentlich die fehlerhafte Datei an die Druckerei. Der gesamte Druck muss erneut durchgeführt und die fehlerhaften Broschüren vernichtet werden. Es ist ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden.
Ein Grafik-Designer gestaltet eine neue Marke für seinen Auftraggeber. Aufgrund einer fehlerhaften Recherche müssen die bereits mit der neuen Marke versehenen Werbedrucksachen vom Markt zurückgezogen und vernichtet werden. Der Auftraggeber stellt dem Grafik-Designer die Kosten der Fehlproduktion und der Entsorgung in Rechnung.
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