Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit des Einschlusses einer Selbstbeteiligung in der Firmenhaftpflichtversicherung an. Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählen, zahlen Sie die vereinbarte Summe bei einem Schadensfall selbst.
I.d.R. lohnt sich der Einschluss eines Selbstbehalts in der Firmenhaftpflichtversicherung bei höheren Risiken und damit verbundenen höheren Versicherungsbeiträgen.
Bei Firmenhaftpflichtversicherungen, bei denen der Beitrag nur wenige hundert Euro beträgt, ist der Einschluss eines Selbstbehalts nicht ratsam, da die Prämienersparnis durch den Einschluss nur minimal ist. Außerdem kann es für kleinere Betriebe bei mehreren kurz aufeinanderfolgenden Schäden schwer werden, den vereinbarten Selbstbehalt aufzubringen.
Ja, jede Firmenhaftpflichtversicherung bietet den passiven Rechtsschutz. Dieser ist einer der wichtigsten Elemente der Firmenhaftpflichtversicherung. Denn, sollte jemand einen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend machen wollen, überprüft Ihre Versicherungsgesellschaft, ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist.
Sollte der Anspruch nicht berechtigt sein, übernimmt Ihre Firmenhaftpflichtversicherung die Abwehr des Schadens und alle damit verbundenen Kosten. Zu diesen Kosten zählen neben den Kosten für die Überprüfung des Schadensersatzanspruches und Gutachterkosten auch alle hierdurch entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Generell sollte jeder Gewerbetreibende eine Firmenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn diese sichert ein existenzielles Risiko ab.
Sobald eine andere Person einen berechtigten Schadensersatzanspruch gegen Ihre Firma geltend macht, sind Sie zum Ersatz verpflichtet. Sollten Sie in diesem Fall keine Firmenhaftpflichtversicherung haben und reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um den entstandenen Schadensersatz zu begleichen, droht Ihnen die Insolvenz.
Außerdem schützt die Firmenhaftpflichtversicherung Sie auch vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und kommt für die Kosten eines evtl. Rechtsstreites auf.
Einer Ihrer Mitarbeiter meldet, dass das Schloss an seinem Spind beschädigt ist und der Spind sich deshalb nicht mehr verschließen lässt. Sie versäumen die Reparatur des Spindes zu beauftragen.
Ein Woche später meldet Ihr Mitarbeiter, dass seine hochwertige Lederjacke aus dem Spind gestohlen wurde und fordert von Ihnen entsprechenden Schadensersatz.
Sie melden den Schaden Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, diese kommt für die Kosten der neuen Jacke auf.
Einer Ihrer Mitarbeiter hat versehentlich eine Wasserleitung fehlerhaft installiert (Werkmangel). Dadurch konnte Wasser austreten, die Wand und die Decke der darunterliegenden Wohnung wurden dadurch durchnässt.
Um die Reparatur durchführen zu können, musste die Wasserleitung durch Aufschlagen der Wand freigelegt und danach wieder in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden. Zudem mussten Trocknungsgeräte an den Stromkreislauf angeschlossen werden, um die Wände und Decken zu trocknen.
Die Firmenhaftpflichtversicherung kam für die Kosten der Trocknung sowie der Arbeiten an der Wand einschließlich Putz-, Tapezier- und Malerarbeiten (Mangelnebenkosten) auf.
Sie verlieren den Ihnen überlassenen Schlüssel für die Geschäftsräume Ihres Kunden. Ihr Kunde besteht darauf, dass die Schließanlage der Vorsorge halber ausgetauscht wird.
Da an dem Schlüssel ebenfalls der Schlüssel für die Einbruchmeldanlage befestigt war, muss neben der Schließanlage auch diese ausgetauscht werden.
Der gesamte Schaden beläuft sich auf ca. 50.000 €, da es sich um ein recht großes Firmengelände handelt. Ihre Firmenhaftpflichtversicherung kommt für die gesamten Kosten auf und ersetzt Ihrem Kunden den entstandenen Schaden.
06034 67 59 820