Es gibt drei unterschiedliche Wege den Versicherungswert (Versicherungssumme) zur Wohngebäudeversicherung zu bestimmen.
Der erste und sicherlich auch einfachste Weg ist besonders gut für Neubauten geeignet. Hier wird die Neubausumme inkl. Architektengebühren und Baunebenkosten als Versicherungswert festgelegt. Doch auch für ältere Gebäude, bei denen die Bausumme bekannt ist, ist dieser Berechnungsweg geeignet. Die Neubaussumme wird dann anhand des Baujahres mit dem zu dieser Zeit gültigen Anpassungsfaktor auf den Wert 1914 zurück gerechnet.
Der zweite Weg ist etwas komplizierter aber dennoch genauso effizient. Sollten keine Unterlagen mehr über die Neubausumme des Gebäudes vorliegen, besteht die Möglichkeit den Wert des Gebäudes anhand eines Wertermittlungsbogens festzulegen. Hier werden die Bauart, Anzahl der Stockwerke sowie besonders hochwertige aber auch minderwertige Gebäudeausstattungen etc. berücksichtigt. Für jedes Merkmal gibt es einen genauen Wert. Am Ende werden die Werte alle zusammen gerechnet, sodass man den Wert 1914 und somit den Versicherungswert erhält.
Der dritte und letzte Weg ist der am aufwendigste und damit auch am seltensten verwendete Weg. Hier lässt man von einem Sachverständigen ein Verkehrswertgutachten über den Gebäudewert erstellen. Der von dem Sachverständigen kalkulierte Wert wird als Versicherungswert festgelegt. Vorteil dieser Variante ist, das der Wert so exakt bestimmt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens viel Zeit in Anspruch nimmt und somit auch hohe Kosten für den Gebäudeeigentümer verursacht.
Die Elementarschadenversicherung kann zusätzlich zu den Grundgefahren in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Sie deckt die Gefahren Hochwasser, Überschwemmung durch Rückstau, Schneebruch, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben etc. ab. Je nach Lage des Gebäudes kann ein Eintritt eines Schadens durch eine solche Gefahr wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher sein und anhand dieser Wahrscheinlichkeit bemisst sich auch der Beitrag für die Elementarschadenversicherung.
Einige z.B. sehr hochwassergefährdete Gebiete sind bei vielen Gesellschaften bereits gar nicht mehr versicherbar.
Berücksichtigt man den Klimawandel der letzten Jahrzehnte und das damit erhöhte Aufkommen dieser Naturgefahren ist es heute wichtiger denn je, die Elementarschadenversicherung in seine Gebäudeversicherung zu integrieren.
Aufgrund des technischen Fortschritts und der steigenden Inflationsrate mussten die Versicherungswerte der Gebäudeversicherungen jährlich neu angepasst werden, damit die Gebäude weiterhin zum aktuellen Neubaupreis versichert sind.
Um diesen Aufwand zu umgehen haben die Versicherer einen Wert festgelegt, auf welchen der Gebäudewert zurückgeführt wird. Dieser Wert ist der Wert 1914. Da die Preise im Jahre 1914 noch am stabilsten waren, wird der Versicherungswert mit dem anhand des Baupreisindexes, der jährlich neu bestimmt wird, auf den Wert 1914 zurück gerechnet.
So bleibt der Versicherungswert derselbe und muss nicht jährlich neu bestimmt werden. Mit dem Anpassungsfaktor, welcher ebenfalls jährlich neu bestimmt wird, wird dann der zu zahlende Beitrag, ausgehend vom Wert 1914 berechnet. Damit ist sichergestellt, dass die Versicherungssumme immer ausreicht, um das Gebäude nach einem Totalschaden genau so wieder aufzubauen.
Während unser Versicherungsnehmer mit seiner Familie seinen wohlverdienten Urlaub genoss, ereignete sich in seinem Einfamilienhaus ein Rohrbruch.
Zum Glück hatte er den Nachbarn damit beauftragt, seine Blumen zu gießen. Der Nachbar stellte den Rohrbruch leider erst fest, als das Wasser bereits Zentimeter hoch im Erdgeschoss stand. Er stellte sofort das Wasser ab und alarmierte einen Klempner.
Da der Schaden sehr hoch ausfiel und unser Versicherungsnehmer bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung einen Premium-Tarif wählte, wurde ihm die Rückreise aus dem Urlaub bezahlt.
Zudem übernahm die Versicherung die Kosten für die Trocknung der Räume, die Reparaturkosten für den Rohrbruch, die Kosten für das Tapezieren der Wände, das neu verlegen des Parkettbodens sowie den übermäßigen Wasseraustritt. Insgesamt belief sich der Schadensaufwand auf knapp 15.000 €.
Bei einem unserer Mandanten verursachte nachts ein Kurzschluss einen Brand.
Zum Glück hatte unser Mandant in allen Räumen Rauchmelder installiert, die Alarm schlugen, sodass sich die Familie ohne Verletzungen zu erleiden in Sicherheit bringen konnte.
Die Feuerwehr konnte den Brand erst nach mehreren Stunden löschen. Der Brand allein hatte schon einen großen Schaden verursacht und das Löschwasser tat sein übriges.
Die Wohngebäudeversicherung unseres Mandanten übernahm die kompletten Reparaturkosten des Hauses in Höhe von knapp 100.000 €. Zudem wurde der Familie ein Hotelzimmer bezahlt, da das Haus während der Zeit der Reparatur unbewohnbar war.
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