Der Markt der Werbebranche ist sehr vielseitig. Besonders in dem Bereich der Internetwerbung ist der Marktanteil in den letzten Jahren rasant angestiegen. So wird der Beruf des Webdesigners für den deutschen und weltweiten Markt immer wichtiger.
Als Web-Designer verbinden Sie die Tätigkeit eines Grafikers und Programmierers in einem. Sie gestalten das Interface von Webseiten, sowie das Layout und programmieren die Website entsprechen.
Bei dieser Tätigkeit ist nicht nur Ihre Kreativität sondern auch Ihre Fähigkeit im Umgang mit Programmen gefragt. Dabei können Ihnen schnell Fehler unterlaufen, die schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie und Ihre Auftraggeber mit sich bringen.
Vor den finanziellen Folgen eines solchen Fehlers schützt Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Web-Designer.
Wie erhalten Sie Ihr Angebot?
Sie gelangen über den Button „jetzt vergleichen“ zu unserer Angebotsmaske. Wenn Sie diese ausfüllen, erhalten Sie umgehend ein maßgeschneidertes Angebotskonzept zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Web-Designer per Email.
Selbstverständlich ist dieser Service für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Web-Designer ist es möglich, eine Kombination aus Eigen- und Drittschadendeckung abzuschließen. Da es sich hier jedoch nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Versicherungssummen frei wählbar. Beginnend mit bereits 100.000 EUR ist bis zu 5 Mio. EUR für Drittschäden und 500.000 € für Eigenschäden, kann die Versicherungssumme angepasst werden. Bitte achten Sie darauf, die Deckungssumme Ihrem individuellen Risiko entsprechend anzupassen. Das heißt je nachdem welche Aufträge Sie entgegen nehmen und wie hoch die Schadenwahrscheinlichkeit ist, sollte Ihre Versicherungssumme höher oder niedriger angesetzt werden. Generell ist eine höhere Deckungssumme jedoch sinnvoller, als eine zu niedrig angesetzte, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Daten werden versehentlich an den falschen Hostprovider übermittelt. Diese werden dann fälschlicherweise veröffentlicht. Ihr Auftraggeber macht Sie aufgrund der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an Dritte haftpflichtig.
Aufgrund eines Rechtsschreibfehlers wird ein falscher Domain-Name beantragt. Wegen des Versehens muss die benötigte Domain nun teuer zurückgekauft werden. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Web-Designer ersetzt Ihnen den entstanden Schaden.
06034 67 59 820