Mit unserer großen Auswahl an Versicherungsgesellschaften können wir alle Bereiche der Unternehmensberatung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abdecken. Hier eine kleine Auswahl der versicherbaren Tätigkeitsfelder in der Unternehmensberatung:
Strategieberatung, Organisationsberatung, Entwicklungsberatung, Qualitätskontrollberatung, Risikomanagementberatung, Technische Beratung, Coaching, Schulungen, Gesundheitsberatung, Sicherheitsberatung, Projektmanagement, Marketingberatung, EDV-Beratung, Personalberatung, Personalvermittlung, Psychologische Gutachten, Logistische Beratung, Corporate-Finance-Beratung, Turnaround-Management-Beratung, Politische Lobbyarbeit, M&A Beratung.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Unternehmensberater prüft, ob die gegen Ihr Unternehmen gestellten Schadenersatzforderungen gerechtfertigt sind und reguliert diese bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Dabei prüft die Versicherungsgesellschaft, ob die Schadenersatzforderungen gerechtfertigt sind und wendet gegebenenfalls unberechtigte Forderungen ab. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen auch evtl. anfallende Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
ei dem weiten und vielfältigen Spektrum der Unternehmensberatung lässt es sich nicht pauschalisieren, welche Deckungssumme die einzig Richtige ist.
Da es sich bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Unternehmensberater nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Deckungssumme zwischen 100.000 bis hin zu 5 Mio. € frei wählbar.
Für größere Unternehmen mit einem höheren Risiko lassen sich auch individuell höhere Deckungssummen mit den Versicherungsgesellschaften vereinbaren.
Generell sollten Sie darauf achten, die Deckungssumme Ihrem individuellen Risiko anzupassen. Dabei sollten Sie auf diese Punkte besonders achten:
- Größe Ihres Unternehmens
- Art der Aufträge
- Für welche Unternehmen Sie arbeiten
- Schadenwahrscheinlichkeit
In der Regel empfehlen wir die Deckungssumme zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Unternehmensberater besser zu hoch, als zu niedrig anzusetzen, um bei Eintritt eines Schadens nicht unterversichert zu sein und einen Teil der Schadenaufwendungen selbst tragen zu müssen.
Ein Unternehmensberater berät bzgl. einer Neuinvestition in eine neue EDV-Anlage. Wenig später, als die entsprechende neue Anlage angeschafft wurde, erweist sich diese als ungeeignet und eine aufwendige Umrüstung ist nötig.
Die Kosten hierfür übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Unternehmensberaters.
Ein Jungunternehmer beaufragt einen Unternehmensberater mit der Unterstützung in der Gründungsphase. Der Unternehmensberater vergisst den Hinweis auf staatliche Förderprogramme. Als der Jungunternehmer auf die Förderprogramme aufmerksam wird, ist die Frist zur Antragsstellung abgelaufen. Er richtet den entgangenen Vermögensvorteil an die Vermögensschadenhaftpflicht des Unternehmensberaters.
Ein Beratungsunternehmen ist mit der Standortanalyse für eine neue Produktionsanlage betraut worden. Es wurde eine alte Kaserne gefunden, die für 1 € von der Gemeinde abgegeben wurde. Es wurde jedoch vergessen ein Gebäudegutachten zu beauftragen. Beim Abriss wurde festegestellt, dass die Gebäude mit Phosphorfarbe konterminiert waren, woraus sich erhebliche Mehrkosten ergaben. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Beratungsunternehmens musste hier entschädigen.
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