Als Mediator unterstützen Sie die Konfliktparteien bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung. Dabei treffen Sie selbst keine Entscheidungen sondern sind für das Verfahren verantwortlich.
Sie bestimmen die Vorgehensweise der Mediation, das heißt Sie sammeln die Streitpunkte, betreuen die Problembehandlung, sammeln Lösungsoptionen und halten die Ergebnisse schriftlich fest.
Vor eine besondere Herausforderung sind Sie bei dem Ablauf des Verfahrens gestellt, da es hier weder gesetzliche Vorgaben noch zwingende Vorgehensweisen bei der Mediation gibt. Jedoch gibt es eine Verfahrensordnung, die die Grundsätze zur ordentlichen Durchführung eines Mediationsverfahrens vorgibt.
Daher empfiehlt sich für Mediatoren der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, diese schützt Sie zum Beispiel vor den finanziellen Folgen eines durch Sie verschuldeten Verfahrensfehlers.
Wie erhalten Sie Ihr Angebot?
Über den Button „jetzt vergleichen“ gelangen Sie zur Eingabemaske Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mediator. Tragen Sie hier Ihre Daten ein. Einer unserer spezialisierten Mitarbeiter wird Ihnen umgehen ein Angebot per Email zusenden.
Die Versicherungssumme zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mediator ist zwischen 100.000 € und 5 Mio. € frei wählbar. Bei einigen Gesellschaften können individuelle Deckungssummen und sogar eine Eigenschadendeckung mit einer Versicherungssumme von bis zu 500.000 € vereinbart werden.
Da es bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mediator keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen gibt, ist es für Sie umso wichtiger, dass Sie Ihre Versicherungssumme Ihrem individuellen Risiko (z.B. Anzahl der Mediationsverfahren, Schadenwahrscheinlichkeit und Höhe des Streitwertes)anpassen und besser zu hoch als zu niedrig ansetzen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der Versicherungssumme behilflich.
Bei der Klärung der Standpunkte der einzelnen Parteien, stimmen Sie versehentlich einer der beiden Parteien zu. Die andere Partei wirft Ihnen eine Verletzung der Neutralitätspflicht vor und stellt daher Schadenersatzansprüche gegen Sie. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mediator prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und begleicht den Schaden.
Aufgrund einer Unachtsamkeit vergessen Sie bei Verfahrensaufnahme, den Konfliktparteien zu erläutern, dass das Mediationsverfahren auch scheitern kann. In diesem Fall liegt ein Verfahrensfehler vor und die Konfliktparteien können von Ihnen Schadensersatz verlangen, da sie nicht ausreichend von Ihnen informiert wurden.
06034 67 59 820