Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Büroserviceunternehmen ist eine freiwillige Versicherung. Daher gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, wie hoch die Versicherungssumme mindestens sein muss. Bei den meisten Gesellschaften liegt die geringste wählbare Versicherungssumme bei 100.000 € und kann bis auf 5 Mio. € erhöht werden.
Je nach Gesellschaft können die Versicherungssummen auch individuell angepasst werden. Sie sollten Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach dem individuellen Risiko anpassen, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein. Das heißt je nachdem, von welchen Unternehmen Sie beauftragt werden und welche Schäden bei Ihrer Tätigkeit entstehen können, sollten Sie Ihre Versicherungssumme höher oder niedriger ansetzen. Gerne sind wir Ihnen bei der Bestimmung der Versicherungssumme behilflich.
Einer Ihrer Call-Center-Mitarbeiter erhält einen Anruf von dem Kunden eines Ihrer größten Auftraggeber. Der Kunde möchte gerne ein Geschäft in Höhe von mehreren hunderttausend Euro mit Ihrem Auftraggeber abschließen. Aufgrund einer Unachtsamkeit vergisst Ihr Mitarbeiter die Mitteilung an Ihren Auftraggeber weiterzugeben. Das Geschäft kommt nicht zu Stande. Ihr Auftraggeber stellt Ihnen den entgangenen Gewinn in Rechnung.
Sie sind damit beauftragt wichtige Dokumente für Ihren Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Gericht abzugeben. Da Ihrem Auftraggeber ein Prozess bevorsteht. Einer Ihrer Mitarbeiter gibt die Unterlagen zu spät ab, diese werden vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen und Ihr Auftraggeber verliert deswegen nachweislich den Prozess. Er stellt Ihnen die Prozesskosten und den daraus entstandenen finanziellen Schaden in Rechnung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihres Büroserviceunternehmens ersetzt Ihrem Auftraggeber den Schaden.
Ein Büroserviceunternehmen organisiert die Buchhaltung für seinen Auftraggeber. Infolge eines Rechenfehlers bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Muss der Auftraggeber erheblich höhere Steuern zahlen, als angenommen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Büroserviceunternehmens leistet Schadenersatz.
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