In erster Linie schützt eine private Unfallversicherung vor existenziellen Risiken. Kernstück dabei ist die Invaliditätsleistung und die Unfallrente. Bei der Invaliditätsleistung wird je nach schwere der zurückbleibenden körperlichen Beeinträchtigung eine Einmalzahlung geleistet. Bei der Unfallrente hingegen wird eine lebenslange oder auf eine Zeit bestimmte Rente gezahlt.
Weiterhin können Sie in der Unfallversicherung Zusatzleistungen wie z.B. Tagegeld, Genesungsgeld oder eine Todesfallleistung vereinbaren. Die Höhe der Leistungen können Sie selbst je nach Bedarf wählen.
Die Versicherungssumme Ihrer Unfallversicherung sollte natürlich an Ihre persönliche Lebenssituation angepasst sein. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme geht man meist vom dreifachen des Jahreseinkommens aus. Dies kann natürlich je nach Lebenssituation variieren.
Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, können Sie uns dazu gerne ansprechen. Wir helfen Ihnen dann kostenlos bei der Ermittlung der geeigneten Versicherungssumme für Ihre Unfallversicherung.
Die Vereinbarung einer Progression ist in der Unfallversicherung generell sinnvoll. Sie erhöht progressiv die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung. I.d.R. gibt es bei den Versicherungsgesellschaften die Progression in den folgenden Stufen: 225 %, 350 %, 500 % und 1.000 %.
Wenn Sie bei der Unfallversicherung z.B. eine Vollinvaliditätsleistung von 100.000 € wählen mit einer Progression von 500 %, dann erhalten Sie im Fall einer vollen Invalidität 500.000 €. Die Erhöhung der Leistung steigt progressiv an. Das bedeutet, je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ist, desto höher ist die Leistung.
Somit ist es möglich, die Versicherungssumme für die Vollinvalidität anzuheben, ohne dass ein erheblicher Mehrbeitrag notwendig ist. Mit der Progression erhalten Sie also einen besseren Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
Einer unserer Versicherungsnehmer erlitt auf dem Weg zur Arbeit einen schweren Autounfall. Er wurde bei dem Unfall so stark verletzt, dass er querschnittsgelähmt ist und seinen Beruf als Dachdecker nicht mehr ausüben kann.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernahm zum Glück einen Großteil der Reha-Kosten und der Kosten für Umschulungen als Bürokraft in seiner alten Firma.
Der Versicherungsnehmer hatte bereits einige Jahre vor dem Unfall eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Diese leistete aufgrund des schwere der Verletzungen und der Höhe des Invaliditätsgrades eine Zahlung in Höhe von 500.000 €. Mit diesem Geld konnte unser Versicherungsnehmer zusätzlich sein Haus und sein Auto behindertengerecht umbauen. Die übrig gebliebene Summe legte er lukrativ an, sodass er die Differenz zu seinem vorherigen Gehalt problemlos mit den Zinsen ausgleichen konnte.
Ein Ehepaar mittleren Alters wollte nur einen Spaziergang durch den nahegelegen Wald machen, um am Wochenende ein wenig zu entspannen. Durch einen kräftigen Windstoß wurde ein bereits lockerer Ast an einem Baum abgerissen und fiel der Frau direkt auf den Kopf.
Sie erlitt so schwere Verletzungen, dass sie kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Die Unfallversicherung der beiden übernahm die Kosten für die Bergung aus dem Wald in Höhe von 3.000 € und leistete die vereinbarte Todesfallsumme in Höhe von 15.000 €. Sodass sich ihr Ehemann zumindest um die Beerdigungskosten keine Sorgen machen musste.
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