Anders als eine Kapitallebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der vereinbarten vertraglichen Laufzeit verstirbt. Aus diesem Grund sind die Beiträge der Risikolebensversicherung auch um ein vielfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Bereits mit der ersten Beitragszahlung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut finanziell abgesichert ist.
Die Leistungen sind bei den unterschiedlichen Anbietern nahezu indentisch. Stirbt der Versicherte, erhalten die Bezugsberechtigten (i.d.R. die Angehörigen) die Versicherungssumme ausgezahlt. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, wird keine Leistung fällig.
Wegen der weitestgehend gleichen Leistungen raten Experten deshalb, bei der Risikolebensversicherung besonders auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie beispielsweise bereits für einen Jahresbeitrag von unter 120 € einen Riskoschutz von über 150.000 €, welcher im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.
Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrages räumen Sie dem Versicherer i.d.R. das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zu Ihrem Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.
Wenn Sie bereits unter zahlreichen oder schweren Vorerkrankungen leiden, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ab.
Der Grund hierfür: das besondere Todesfallrisiko von menschen mit schweren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen versicherten abgewälzt werden.
Die Angaben zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers werden von einem Mediziner des Versicherungsunternehmens geprüft und bewertet. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung zustande.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten nicht nur die Kapitallebensversicherung an, sondern auch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehr Personen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten wird die Todesfallleistunge an den oder die Überlebenden ausgezahlt.
Die Besonderheit hierbei ist, dass die Versicherungssumme nur einmalig ausgezahlt wird. Sterben alle Versicherten bei z.B. einem Unfall gleichzeitig, ist dennoch nur die einfach Versicherungssumme fällig. Stirbt einer der Versicherten wird die Versicherungssumme an den Hinterbliebenen ausbezahlt und der Vertrag beendet, eine weitere Auszahlung bei Tod der nächsten versicherten Person gibt es nicht.
Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben kann vor allem für Eheleute sinnvoll sein - aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Einer unserer Versicherungsnehmer kam bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben. Seine Risikolebensversicherung zahlte die vereinbarte Todesfallsumme ohne weiteres an die Bezugsberechtigten Hinterbliebenen aus, da unser Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages verstarb.
Einer unserer Versicherungsnehmer schloss eine Risikolebensversicherung ab. Die Gesundheitsfragen waren unauffällig, sodass der Antrag ohne weiteres von der Versicherungsgesellschaft angenommen wurde.
Einige Jahre nach Vertragsabschluss erlitt unser Versicherungsnehmer nach einem schweren Schicksalsschlag eine Depression. Zuerst traten die Symptome nur leicht auf, wurden mit der Zeit jedoch immer schlimmer, sodass unser Versicherungsnehmer irgendwann keinen Ausweg mehr sah und Selbstmord beging.
Da die Krankheit nachweislich erst nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist, zahlte der Versicherer die vereinbarte Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen aus.
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