Über die Kaskoversicherung sind im Gegensatz zur Motorradhaftpflichtversicherung, wo nur Schäden Dritter versichert sind, auch Schäden an dem eigenen Motorrad versichert. Man unterscheidet hierbei zwischen zwei Arten der Kaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Naturgewalten, wie z.B. Sturm und Hagel, Überschwemmung, Schnee- und Eislawinen, Erdrutsch und Erdbeben
- Zusammenstoß mit Tieren (ACHTUNG! In vielen Tarifen ist nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert, nicht mit Tieren aller Art!)
- Kurzschlüsse an der Verkabelung
- Tierbiss (ACHTUNG! Häufig ist nur der Marderbiss ohne Folgeschäden versichert!)
- Glasbruch
Die Vollkaskoversicherung umfasst Schäden durch:
- alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung
- Unfall-, Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Mut- oder böswillige Handlungen
Nein, die Abmeldung Ihres Motorrads müssen Sie Ihrem Versicherer nicht mitteilen. Die Zulassungsbehörden melden die Abmeldung des Motorrads automatisch Ihrer Versicherungsgesellschaft. Dieser Vorgang läuft automatisch ab. Häufig kann es jedoch einige Tage dauern, bis Die den Bescheid von Ihrer Motorradversicherung über die Abmeldung Ihres Fahrzeugs erhalten.
Bei dem Verkauf Ihres Motorrads sollten Sie jedoch daran denken, diese zuvor abzumelden. Denn solange das Motorrad nicht abgemeldet ist, fährt der Erwerber über Ihre Motorradversicherung. Sollte er nun einen Unfall verursachen, wird dadurch Ihr Vertrag belastet.
Umgehen können Sie dies nur, wenn Sie das Motorrad vor Verkauf abmelden oder in dem Kaufvertrag einen Vermerk ergänzen, dass der Erwerbe das Motorrad umgehend abmeldet. Sollte der Erwerber das Fahrzeug dann nicht innerhalb weniger Tage abgemeldet haben, können Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Motorradversicherung senden. Diese wird daraufhin der Zulassungsbehörde melden, dass das Motorrad verkauft wurde und abgemeldet werden soll.
Ohne diesen Vermerk im Kaufvertrag ist es nicht möglich, das Motorrad nach dem Verkauf selbst abzumelden. Daher sollten Sie auf diesen Zusatz bestehen.
Als sich im Frühjahr endlich die ersten Sonnenstrahlen zeigten machte unser Versicherungsnehmer die erste Tour mit seinem Motorrad. Da er in der Nähe der Alpen wohnte, wollte er eine Mehrtätige Tour durch diese machen. Womit er nicht rechnete war, dass es in einigen Höhenlagen noch sehr kalt war.
In einer Kurve erwischte er auf einmal eine Stelle Blitzeis und verlor die Kontrolle über sein Motorrad. Dieses rutsche quer über die Straße und kam letzten Endes an der Leitplanke zum Stehen. Unserem Versicherungsnehmer passierte glücklicherweise nichts, auch die Leitplanke blieb unversehrt. Doch das Motorrad hatte einen erheblichen Schaden davon getragen und musste von einem Abschleppdienst abgeholt werden.
In der Werkstatt konnte nur noch der Totalschaden festgestellt werden. Die Gesamtentschädigung der Motorradversicherung belief sich auf 13.500 €, da es sich um eine neue hochwertige Maschine handelte.
Am Ende der Saison fuhr nutzte unser Versicherungsnehmer noch die letzten warmen Tage aus und fuhr mehrere Touren mit seinem Motorrad bevor seine Saisonzulassung ablief. Nach seiner letzten Fahrt stellte er es wie gewohnt in seiner Garage ab, welche er extra zum Abstellen des Motorrads angemietet hatte.
Wenige Wochen später stellte er fest, dass in die Garage eingebrochen und das Motorrad gestohlen wurde. Er zeigte den Einbruch und den Diebstahl seines Motorrads bei der Polizei an und meldete dies ebenfalls seiner Motorradversicherung.
Nachdem die polizeilichen Ermittlungen erfolglos blieben, erhielt er einen Einstellungsbescheid von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nachdem er diesen an seine Motorradversicherung weitergeleitet hatte, erhielt er auf Grund der im Vertrag integrierten Ruheversicherung den kompletten Widerbeschaffungswert für sein Motorrad.
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