Die Allgefahren-Deckung in der Kunstversicherung bedeutet, dass Ihre Kunstgegenstände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert sind.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz in der Allgefahren-Deckung sind lediglich die in den Ausschlüssen erwähnten Ursachen. Sollte Ihr Kunstgegenstand durch eine der nicht genannten Ursachen zerstört, beschädigt werden oder abhanden kommen, besteht hierfür Versicherungsschutz, wenn Ihre Kunstversicherung die Allgefahren-Deckung anbietet.
Die meisten Kunstgegenstände zählen zu den Wertsachen, welcher in der Hausratversicherung mitversichert sind. Jedoch ist es so, dass die Versicherungssumme für Wertsachen in der Hausratversicherung auf ein Minimum begrenzt ist, eine Erhöhung der Versicherungssumme für Wertsachen, damit alle Kunstgegenstände eines Liebhaber oder Sammlers versichert sind, ist daher nur mit einem erheblichen Mehrbeitrag erhältlich.
Zudem umfasst der Versicherungsschutz für Kunstgegenstände (Wertsachen) in der Hausratversicherung lediglich die Standard-Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel. Sollte ihr Kunstwerk durch eine andere Ursache beschädigt oder zerstört werden, wäre dies nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.
Daher ist eine gesonderte Kunstversicherung für Sammler und Liebhaber von Kunstgegenständen eine absolut empfehlenswerte Absicherung.
Zu den Kunstgegenständen, welche in der Kunstversicherung versicherbar sind zählen u.a. Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Collagen, Video-Kunst, Media-Art, Skulpturen, Objektkunst, Installationen, Plastiken, Landart, Drucke, antiquarische Bücher, Manuskripte, Fotokunst, Grafiken, Weine, wertvollen Porzellan, vergoldete oder versilberte Gegenstände, Teppiche, Gobelins, antiquarische Möbel, Musikinstrumente, alte Münzen und Briefmarken.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Kunstgegenstand über eine Kunstversicherung versicherbar ist, fragen Sie einfach unsere Mitarbeiter, diese helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen Auskunft bei all Ihren Fragen rund um das Thema Kunstversicherung.
Ein Kunde stellte nach der Rückkehr aus seinem Urlaub fest, dass während seiner Abwesenheit seine wertvolle Skulpturensammlung gestohlen wurde.
Der Kunde meldete den Schaden seiner Kunstversicherung, welche den entstandenen Schaden erstattete. Zudem beauftragte die Versicherungsgesellschaften über ihr weitläufiges Netzwerk Experten mit der Suche nach den gestohlenen Skulpturen. Nach einigen Jahren konnte zumindest ein Teil der Sammlung wieder gefunden werden und wurde dem Kunden zurück gegeben.
In seinem Ferienhaus auf Sylt hat unser Versicherungsnehmer wertvolle Gemälde hängen. Das Haus ist mit einer Alarmanlage gesichert, die direkt zu einem ortsansässigen Sicherheitsdienst geschaltet ist.
Ein Dieb verschaffte sich Zutritt zu dem Haus und löste dabei unbemerkt den stillen Alarm aus. Als er sich gerade mit einem der Gemälde davon schleichen wollte, wurde er von den Sicherheitsleuten geschnappt. Dabei wurde dieses Beschädigt.
Da der Dieb nicht zahlungsfähig war, übernahm die Kunstversicherung unseres Versicherungsnehmers die Kosten für die Restaurierung des Gemäldes in Höhe von 150.000 €.
06034 67 59 820