Ja, in den meisten Tarifen besteht eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Nach dieser Zeit können Sie Ihre private Krankenzusatzversicherung uneingeschränkt nutzen.
Je nach Umfang und Art der Krankenzusatzversicherung gibt es jedoch auch besondere Wartezeiten. So z.B. bei der Zahnzusatzversicherung. Hier besteht meist eine besondere Wartezeit von 8 Monaten für Zahnersatz werden hier die Leistungen häufig auch in den ersten Jahren gestaffelt, sodass erst nach Ablauf von z.B. 4 Jahren die volle Leistung gezahlt wird.
Sinnvoll ist es, sich vorab zu erkundigen, welche Wartezeiten in dem gewählten Tarif bestehen.
Eine unserer Versicherungsnehmerinnen litt seit Jahren an Heuschnupfen. Kein Arzt konnte ihr bisher helfen und keine Behandlung schlug an, bis Sie einen Homöopathen aufsuchte.
Dieser konnte mit seiner alternativen Behandlung die Beschwerden unserer Versicherungsnehmerin lindern sodass Sie während der Pollenflugzeit kaum noch Einschränkungen hatte.
Die Rechnung des Homöopathen hatte es in sich. Pro Behandlung beanschlagte er knapp 300 €. Bis zur Vollständigen Heilung unserer Versicherungsnehmerin waren 10 Behandlungen notwendig. Die Rechnung reichte unsere Versicherungsnehmerin bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese lehnte die Leistung ab, da trotz nachweislicher Linderung der Beschwerden, die Leistungen der Alternativmedizin nicht versichert waren.
Zum Glück hatte unsere Versicherungsnehmerin bereits in jungen Jahren eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen für die Alternativmedizin beinhaltete. Die Rechnung des Homöopathen wurde in vollen Umfang von der privaten Krankenzusatzversicherung übernommen.
Einem unserer Versicherungsnehmer mussten aufgrund einer weit fortgeschrittenen Paradontose mehrere Zähne gezogen werden. Um dem Verlust der restlichen Zähne zu entgehen, empfahl der Zahnarzt des Patienten eine Knochaufbaubehandlung. Anschließend sollten Inlays als Ersatz für die bereits gezogenen Zähne eingesetzt werden.
Die Krankenkasse unseres Versicherungsnehmers wollte lediglich die Kosten für eine Zahnbrücke übernehmen. Die Kosten für die Knochenaufbaubehandlung sowie die Inlays lehnte sie ab. Nach mehreren Beschwerden bekam unser Versicherungsnehmer zumindest einen Teil der Kosten für die Knochenaufbaubehandlung die Übernahme der Kosten für die Inlays lehnte die Kasse weiterhin ab.
Glücklicherweise hatte unser Versicherungsnehmer bereits vor einigen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Diese übernahm einen Großteil der Kosten, sodass unser Versicherungsnehmer nur noch rund 20 % der Gesamtkosten aus eigener Tasche zahlen musste.
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