Das Angebot an Kfz-Versicherern auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist schier unendlich groß. Wie soll man da den richtigen Tarif finden? Unser Online-Vergleichsrechner schafft Abhilfe. Hier können Sie selbst alle risikorelevanten Daten eingeben. Neben den risikorelevanten Daten können Sie zusätzlich auch noch bestimmen, wie Ihr Versicherungsschutz aussehen soll.
Hier bleibt Ihnen nicht nur die Wahl zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoschutz. Zusätzlich dürfen Sie auch noch bestimmen, ob Sie einen Tarif mit Werkstattbindung wünschen, wie hoch die Versicherungssummen sein sollen und welche zusätzlichen Leistungen Ihr Tarif enthalten soll.
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, erscheint eine Liste, aller für Sie infrage kommender Tarife. Die Leistungen der Tarife können Sie dann noch in direkten Vergleich miteinander stellen, um so den für Sie passendsten Tarif zu finden.
So finden Sie sicher eine günstige Kfz-Versicherung mit allen wichtigen Leistungen!
Sollten Sie einen Kaskotarif mit Werkstattbindung wählen, erhalten Sie neben einer meist erheblichen Beitragsersparnis auch weitere Vorteil. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen (es gibt deutschlandweit mehrere tausend Partnerwerkstätten), erhalten Sie z.B. für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Leihwagen und bleiben somit immer mobil.
Zudem beinhaltet die Werkstattbindung meist einen Hol- und Bringservice. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug bei ihnen abgeholt und nach vollendeter Reparatur wieder zu Ihnen gebracht wird, so brauchen Sie sich nicht darum zu bemühen, wie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt kommt. Weitere Vorteile können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Nein, dass müssen Sie nicht. Die Zulassungsbehörden melden die Abmeldung eines Kfz automatisch der zuständigen Versicherungsgesellschaften. Dies ist ein automatisierter Vorgang. Häufig kann es jedoch einige Wochen dauern, bis Sie den Bescheid von Ihrer Versicherungsgesellschaft bekommen, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Denken Sie aber bitte daran, dass wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, das Fahrzeug vorher abgemeldet werden sollte. Denn der Erwerber Ihres Fahrzeugs fährt, solange das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde über Ihren Kfz-Vertrag. Verursacht der Erwerber nun einen Unfall, wird Ihr Vertrag belastet.
Dies können Sie umgehen, indem Sie in dem Kaufvertrag einen Zusatz ergänzen, dass der Erwerber das Fahrzeug sofort ummeldet. Eine Kopie des Kaufvertrages können Sie dann an Ihre Versicherungsgesellschaft senden. Diese wird dann der Zulassungsbehörde melden, dass das Fahrzeug verkauft wurde und abgemeldet werden soll, sofern noch nicht geschehen. Ohne einen solchen Vermerk in dem Kaufvertrag ist es nicht möglich, das Fahrzeug nach Verkauf selbst noch abzumelden!
So gut wie alle Kfz-Versicherer bieten mittlerweile die Wahl eines Tarifes mit Werkstattbindung an. Der Beitrag für Tarife mit Werkstattbindung ist häufig günstiger als Tarife ohne diesen Zusatz. Die Werkstattbindung wird jedoch nur für die Kaskoversicherung angeboten.
Die Bedingungen der Werktstattbindung besagen, dass man im Falle eines Kaskoschadens eine Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft aufsuchen sollte, um das Fahrzeug dort reparieren zu lassen. Lässt man das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren, werden 15 % vom Rechnungsbetrag abgezogen. Diese Differenz muss man dann zusätzlich zur Selbstbeteiligung selbst bezahlen.
Die Tarife mit Werkstattbindung sind günstiger, da die Werkstätten ihre Arbeiten mit anderen Rechnungssätzen berechnen und dementsprechend die Kosten für eine Reparatur günstiger sind. Dadurch sinken die Gesamtkosten für die Versicherungsgesellschaft und diese kann dadurch günstigere Beiträge anbieten.
Außerdem beinhaltet die Werkstattbindung zusätzliche wertvolle Leistungen im Falle eines Kaskoschadens. So wir Ihr Fahrzeug z.B. von einem Hol- und Bringservice vor Reparatur abgeholt und danach wieder zu Ihnen gebracht, Sie erhalten zusätzlich einen kostenlosen Leihwagen für die Dauer der Reparatur und auf die Reparaturen wird 5 Jahre Garantie gegeben.
Die Werktstattbindung bietet also auch einige Vorteile für den Versicherungsnehmer.
Während über die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden und Verletzungen Dritter versichert sind. Sind über die Kaskoversicherung auch die Schäden an dem eigenen Fahrzeug versichert. Es gibt jedoch zwei Arten der Kaskoversicherung. Deren Leistungen sich nicht unwesentlich unterscheiden:
Der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung umfasst:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raum
- Naturgewalten, wie z.B. Sturm und Hagel, Überschwemmung, Schnee- bzw. Eislawinen, Erdrutsch und Erdbeben
- Zusammenstoß mit Tieren (ACHTUNG! In vielen Tarifen ist nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert, nicht mit Tieren aller Art!)
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Austausch der Fahrzeugschlösser, wenn die Schlüssel bei einem Raub oder Einbruch entwendet wurden
- Tierbiss (ACHTUNG! Häufig ist nur Marderbiss ohne Folgeschäden versichert!)
- Glasbruch
Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung umfasst:
- alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung
- Unfall, Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Mut- oder böswillige Handlungen
Einer unserer Versicherungsnehmer ist auf dem Heimweg von der Arbeit. Auf der Autobahn wird die Frontscheibe von einem Stein getroffen. Ein lauter Knall ertönte. Die Scheibe hat einen Riss.
Da der Versicherungsnehmer den Werkstattservice für seine Teilkaskoversicherung vereinbart hatte. Ruft er, als er zu Hause ankommt direkt die Schadenabteilung der Versicherungsgesellschaft an.
Er vereinbart einen Termin für den nächsten Tag zum Austausch der Scheibe. Da unser Versicherungsnehmer arbeiten muss, kommt ein Mitarbeiter der Werkstatt zu ihm in die Firma und tauscht dort vor Ort auf dem Parkplatz des Firmengeländes die Scheibe aus. Sodass unser Versicherungsnehmer am Abend mit einer neuen Scheibe nach Hause fahren kann.
Die Kosten für den Austausch der Scheibe, An- und Abfahrt des Mechanikers sowie Entsorgung der alten Frontscheibe übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Unser Versicherungsnehmer muss lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen.
Auf dem Weg zu Verwandten fährt der Fahrer mit seinem PKW nachts über eine Landstraße. Als ihm plötzlich ein Fasan vors Auto läuft. Der Zusammenstoß ist nicht zu verhindern.
Die Front des Fahrzeugs ist durch den Aufprall stark beschädigt und der Fahrer erlitt einen Schock. Er lässt einen Abschleppdienst kommen, da er nicht mehr weiterfahren kann und meldet den Schaden ordnungsgemäß der Polizei.
Am nächsten Tag meldet der Fahrer den Schaden seiner Versicherung. Diese fordert einen Kostenvoranschlag und Bilder des beschädigten Fahrzeugs an.
Der Kunde hatte einen besonders günstigen Tarif gewählt, in welchem lediglich der Zusammenstoß mit Haarwild versichert war. Da auf den Schadensbildern einwandfrei zu erkennen war, dass es sich um einen Fasan handelte, mit welchem das Fahrzeug zusammenstieß, wurde der Schaden von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt. Denn Fasane gehören gemäß Bundesjagdgesetz nicht zum Haarwild.
Für wenige Euro mehr, hätte der Fahrer einen besseren Tarif wählen können, in welchem der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert gewesen wäre. Nun muss der den Schaden an seinem Fahrzeug in Höhe von knapp 2.000 € selbst bezahlen.
Mit seinem tollen neuen Fahrzeug fuhr einer unserer Versicherungsnehmer am Wochenende mit seiner Familie in die Stadt um shoppen zu gehen. Nach einem langen Einkaufstag und mit vollgepackten Tüten kam die Familie zurück und erlebte ihr blaues Wunder. Die Motorhaube war von irgendwem total zerkratzt worden.
Natürlich rief unser Versicherungsnehmer sofort die Polizei, da an dieser Stelle in der Stadt jedoch keine Kameras aufgestellt waren und auch keine Zeugen gefunden werden konnten, die die Täter hätten identifizieren können, musste der Schaden über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden.
Das Fahrzeug wurde dank Werkstattbindung beim Versicherungsnehmer zu Hause abgeholt und in die Partnerwerkstatt nur 5 Kilometer vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt gebracht. Unser Versicherungsnehmer erhielt einen kostenlosen Leihwagen, damit er weiterhin mobil blieb. Das Abschleifen des Lackes auf der Motorhaube und neu lackieren dauerte eine ganze Woche, da die Kratzer sehr tief gingen und mehrere neue Schichten Lack aufgetragen werden mussten.
Eine Woche später erhielt wurde das Fahrzeug wieder bei unserem Versicherungsnehmer zu Hause abgestellt. Die Werkstatt rechnete den Schaden direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab, sodass unser Versicherungsnehmer nur noch die Selbstbeteiligung zahlen musste. Das Fahrzeug sah zudem wieder aus wie neu.
06034 67 59 820