Insgesamt gibt des 5 unterschiedliche Wege der betrieblichen Altersvorsorge, die entweder vom Arbeitnehmer allein, vom Arbeitgeber allein oder gemeinsam finanziert werden.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann auf das Leben des Arbeitnehmers eine Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen erhält der Arbeitnehmer. Es können jedoch auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen abgesichert werden.
Zu den 5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge zählen:
1. Die Direktversicherung:
- Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer
- bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen
- Beiträge werden vom AG oder AN oder beiden per Entgeltumwandlung gezahlt
- Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
- Leistungen in der Leistungsphase sind voll zu versteuern
2. Die Pensionskasse:
- AG ist Versicherungsnehmer
- rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung
- gewährt dem AN bzw. seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen
- Beiträge werden vom AG oder AN oder beiden per Entgeltumwandlung gezahlt
- Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
- Leistungen in der Leistungsphase sind voll zu versteuern
3. Der Pensionsfonds:
- eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung
- erbringt Altersvorsorgeleistungen
- unterliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Beiträge werden vom AG oder AN oder beiden gezahlt
- Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
- Leistungen müssen in Form von lebenslangen Renten erbracht werden
- AN kann bestimmen ob ein Teil der Kapitalanlage in Aktien angelegt wird
4. Die Unterstützungskasse:
- rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen
- übernimmt Verwaltungsproszesse für den AG
- AG wird Trägerunternehmen und führt die vom AN umgewandelten Gehaltsteile als Zuwendungen der Unterstützungskasse zu
- gewährt je nach Leistungsplan eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung
- Bezugsberechtigt sind der AN bzw. seine Hinterbliebenen
- Beiträge sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei
- Leistungen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert
5. Die Pensionszusage:
- AG verpflichtet sich seinem AN ab Eintritt des Versorgungsfalles aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen
- AG muss Pensionsrückstellungen bilden
- finanzielles Risiko des AG kann mit einer Rückdeckungsversicherung abgesichert werden
- AG schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des AN ab
- Arbeitgeber ist bezugsberechtigt und erhält das Kapital, das er im Leistungsfall benötigt, um sein Leistungsversprechen gegenüber dem Mitarbeiter zu erfüllen
- Beiträge sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei
- Leistungen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert
Darüber welcher Weg für Sie bzw. Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, lässt sich pauschal keine Aussage treffen.
Bei der Wahl des Durchführungsweges kommt es auf viele unterschiedliche Faktoren an, wie z.B. Größe des Betriebes, Höhe des Einkommens, gewünschte Rentenleistung etc.
Daher empfehlen wir eine unabhängige Beratung anzufordern, um den für Sie bzw. Ihr Unternehmen passenden Weg zur betrieblichen Altersvorsorge zu finden.
Ein großer Konzern bietet für seine Angestellten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Diese Möglichkeit hat auch ein Angestellter wahr genommen, der schon seit vielen Jahren für den Konzern arbeitet.
Bei einem privaten Ausflug kommt es zu einem tödlichen Unfall und der Angestellte verstirbt.
Aufgrund der bestehenden betrieblichen Altersvosorge erhalten seine Hinterbliebenen eine Kapitalleistung in Höhe von rund 100.000 €.
Ein Angestellter hat bereits bei Beginn seines Anstellungsverhältnisses eine betriebliche Altersvorsorge mit garantierter Rentenleistung abgeschlossen.
Nun kann er endlich in die Altersrente gehen und erhält eine lebenslange Rentenleistung in Höhe von rund 800 € monatlich zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente.
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