Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar eine freiwillige private Absicherung, jedoch sollte Sie jeder haben. Selbst die Statistiken sprechen für die Brisanz dieses Themas. Bereits 2,2 Mio. Menschen sind in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen oder in Folge eines Unfalls arbeitsunfähig.
Jeder fünfte Arbeitnehmer und jeder dritte Arbeiter muss bereits vor dem Erreichen der Altersrente aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen hierfür sind sehr vielseitig. Es dominieren jedoch schwere Erkrankungen, wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie orthopädische Schäden. Zudem kommt, dass immer häufiger psychische Erkrankungen als Ursache für die Berufsunfähigkeit zu beobachten sind. Unfälle sind eher selten die Ursache.
Eine soziale Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit gibt es nur für diejenigen, die vor 1961 geboren wurden. Eine soziale Absicherung für den Falle der Erwerbsunfähigkeit erhält aber jeder, der mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit, wenn man tatsächlich keiner Tätigkeitkeit mehr nachgehen kann, erhält man max. 40 % des letzten Bruttogehaltes.
Im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit leistet der Versicherer eine monatliche Rente in der Höhe und für die Dauer des bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitraums.
Häufig werden Versicherte nur zu einem Teil berufsunfähig, das bedeutet, dass der Versicherte noch in der Lage ist, seinem Beruf für wenige Stunden am Tag nachzugehen. Damit hat er eine Berufsunfähigkeit von z.B. 75 %. Die meisten Gesellschaften leisten ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % mit der vollen Rente.
In manchen Fällen ist es auch möglich, dass nach einem plötzlichen Unfall, durch welchen der Versicherte an den Rollstuhl gefesselt ist, der Versicherer dem Arbeitgeber den Umbau des Arbeitsplatzes finanziert und die Arbeitsfähigkeit des Versicherten somit erhalten bleibt.
Sollten Sie den Wunsch haben, einen neuen Beruf zu erlernen, der mit Ihren körperlichen Möglichkeiten zumutbar ist, so unterstützt der Versicherer Sie mit Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Damit im Fall der Fälle die Rente auch ausreichend hoch ist, sollten immer wieder die Nachversicherungsgarantien der Versicherer genutzt werden. Hier können Sie die Rente bei besonderen Ereignissen, wie z.B. Heirat oder Gehaltserhöhung, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Auch auf eine Rentensteigerung im Rentenfall sollte man achten. Infolge der Inflation sinkt jedes Jahr die Kaufkraft, eine entsprechende Rentensteigerung fängt die Inflation auf.
Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von vielen Faktoren abhängig. Die wichtigsten sind dabei sicherlich der ausgeübte Beruf, die Höhe der gewünschten Rentenleistung, die Laufzeit des Vertrages, das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn und der Gesundheitszustand.
Jede Person hat ihr persönliches Risiko und somit auch einen individuellen Beitrag zu zahlen. Ein Produkt von der Stange mit einem Standardpreis werden Sie daher nicht finden.
Ein weiterer Faktor sind die Versicherer selbst. Jeder Versicherer hat bestimmte Zielgruppen, für die er gegenüber den Wettbewerbern günstigere Prämien anbietet. So kann es z.B. sein, dass Sie als Maler bei Versicherer A ein preisgünstigeres Angebot erhalten als ihr Partner, der als kaufmännischer Angestellter tätig ist. Bei Versicherer B ist das Preisverhältnis dann genau anders herum.
Nutzen Sie einfach unseren Vergleichsservice. Wir zeigen Ihnen genau, welcher Versicherer zu Ihnen passt.
Am wichtigsten ist es sicherlich den Versicherungsschutz in jungen Jahren zu organisieren. Dadurch genießen Sie günstigere Beiträge und beugen möglichen Leistungsausschlüssen durch Vorerkrankungen vor. Sollte ein Leistungsausschluss dennoch nötig sein, da Sie eine Vorerkrankung haben, ist ein Beitragszuschlag dem Leistungsausschluss vorzuziehen, sofern dies möglich ist.
Der zu zahlende Beitrag sollte jedoch nicht im Vordergrund stehen. Achten Sie genau auf die verschiedenen Leistungen und Ausschlüsse in den Bedingungswerken, hier gibt es gravierende Unterschiede. Unser Vergleich hilft Ihnen dabei, objektiv entscheiden zu können, welcher Versicherer für Sie die besten Leistungen bietet.
Außerdem sollte man die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu knapp kalkulieren. Als Faustformel bieten sich 75 % des Nettoeinkommens an. Auch die Laufzeit sollte nicht zu kurz gewählt werden. Laut Statistik tritt die Berufsunfähigkeit am häufigsten erst nach Vollendung des 50-ten Lebensjahres ein.
Bei der Antragstellung sollten Sie darauf achten, die Gesundheitsfragen des Versicherer genau und intensiv zu lesen und 100 % wahrheitsgemäß antworten. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, kann der Versicherer unter Umständen die Leistung versagen.
Ein 45 Jähriger litt an einer schweren Krebserkrankung. Nach mehreren Operationen bei denen ihm u.a. ein Teil des linken Arms amputiert werden musste, galt er als geheilt.
Der Mann war zuvor als Handwerker tätig und konnte seinen Beruf nicht mehr weiter ausüben. Nachdem seine Berufsunfähigkeitsversicherung ihm während der Behandlung bereits über mehrere Jahre die monatliche Rente gezahlt hatte. Finanzierte diese nun zusätzlich seine Umschulung zur Bürokraft und die Wiedereingliederungsphase in einen Handwerksbetrieb. Sodass der Mann nach dieser schweren Zeit nun endlich wieder arbeiten konnte.
Die Gesamtkosten für die Rentenleistungen, Umschulung und Wiedereingliederung beliefen sich auf knapp 100.000 €. Ohne die Berufsunfähigkeitsversicherung hätte der Mann sein Eigenheim verkaufen müssen.
Nach einem schweren Verkehrsunfall, an welchem unsere Versicherungsnehmerin schuld war, erleidet sie so schwere Verletzungen, dass sie querschnittsgelähmt für den Rest ihres Lebens an den Rollstuhl gefesselt ist.
Glücklicherweise hatte die junge Frau eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Da sie in einem kleinen Betrieb als Büroangestellte tätig war und dieser sich den behindertengerechten Umbau der Betriebsräume nicht leisten konnte, übernahm die Berufsunfähigkeitsversicherung die Umbaukosten.
Die Frau konnte so nach einer kurzen Übergangszeit ihre alte Tätigkeit wieder aufnehmen.
Nachdem die Frau eines 55-jährigen an den Folgen einer schweren Erkrankung starb, erlitt dieser eine starke Psychose, sodass er seiner Tätigkeit als Filialleiter eines Supermarktes nicht mehr nachgehen konnte.
Der Mann hart zwar vor vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sich damals aus Kostengründen jedoch für einen billig Tarif entschieden. Dieser Tarif beinhaltete den Ausschluss von psychischen Erkrankungen. Daher erhielt er keine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sein Glück war, dass er vor 1961 geboren war und somit zumindest eine geringe Leistung aus der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente erhielt. Dennoch musste er sein Haus verkaufen und in eine kleine Wohnung ziehen.
Ein genauer Blick auf den Versicherungsumfang und die Ausschlüsse ist daher unbedingt erforderlich.
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