Für Ihren Traum vom Eigenheim gehen Sie ein hohes finanzielles Risiko ein. Sobald die Finanzierung steht und Sie die Baugenehmigung erhalten, können die Bauarbeiten Ihrer eigenen vier Wände beginnen.
Doch während der Bauphase kann einiges passieren...
...bereits verbaute Elektroleitungen werden gestohlen, die Täter beschädigen und zerstören hierbei häufig bereits fertig gestellte Bauteile.
...ein Kind verschafft sich unbefugten Zutritt zu der Baustelle und verletzt sich schwer, Sie als Bauherr werden hierfür in die Haftung genommen und müssen für den Schaden aufkommen.
...im schlimmsten Fall führt ein Kurzschluss über Nacht zum Brand und der Rohbau brennt vollkommen aus.
Gegen diese Fälle sollten Sie sich schützen, damit Ihr Traum vom Eigenheim nicht zerstört wird. Oftmals sind Schäden auf Baustellen nur mit einem hohen finanziellen Aufwand zu beheben und dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Rate für die Finanzierung nicht mehr beglichen werden kann. Daher sind die Bauversicherungen unverzichtbar!
Zu den Bauversicherungen zählen die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen, wenn sich zum Beispiel eine Person auf Ihrer Baustelle verletzt hat oder durch die Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück fremdes Eigentum beschädigt wird und die verursachende Firma nicht zu ermitteln ist. Zudem schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen und wehrt diese ab.
Die Bauleistungsversicherung ersetzt Ihnen den Schaden bei z.B. Diebstahl bereits verbauter Teile, Zerstörung von eingebauten Glasscheiben und Beschädigung oder Zerstörung des Rohbaus durch z.B. Sturmschäden. Hier sollte besonders auf die speziellen Ausschlüsse der einzelnen Tarife geachtet werden, da diese von Versicherer zu Versicherer sehr stark variieren können.
Die Feuerrohbauversicherung tritt ein, wenn Ihr Eigenheim während der Bauphase durch ein Feuer beschädigt oder zerstört wird. Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei an, wenn direkt vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird, welche mit Abschluss des Rohbaus aktiv wird. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass die zusätzlichen Kosten für die Feuerrohbauversicherung eingespart werden. Ein weiterer und entscheidender Faktor ist, dass der Versicherungsschutz automatisch nach Beendigung der Rohbauphase mit Beginn der Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung übergeht. Somit ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet.
Ja, das kann sie. Jedoch raten wir davon ab. Hierfür gibt es zwei Gründe:
Zum ersten kann die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung integriert werden. Hierdurch sparen Sie sich den zusätzlichen Beitrag in der Bauleistungsversicherung.
Zum zweiten geht der Versicherungsschutz der Feuerrohbauversicherung automatisch nach Abschluss der Bauphase und bei bezugsfertigkeit des Gebäudes in den vollkommenen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung über. Dadurch wird ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet und Sie laufen nicht Gefahr, dass Ihr Gebäude für eine gewisse Zeit nicht versichert ist.
Bei der Feuerrohbauversicherng sowie bei der Bauleistungsversicherung ist die Versicherungssumme leicht bestimmbar. Als Versicherungssumme wird bei Neubauten die Bausumme inklusive Architektengebühren und aller Baunebenkosten als Versicherungssumme festgelegt. Bei Umbauten nimmt mann den aktuellen Gebäudewert zuzüglich der Kosten des Umbaus inklusive der Architektengebühren und Baunebenkosten.
Die Versicherungssumme für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte nach unserer Empfehlung mit mindestens 5. Mio € festgelegt werden, damit die Kosten für alle möglichen Schadenszenarien abgedeckt sind.
Die Baustelle eines Bauherren war ringsherum mit einem Bauzaun gesichert. An jeder Seite des Zauns hing ein Schild "Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder". Der Bauherr ging daher davon aus, dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht notwendig sei, da die Baustelle für Fremde ausreichend gesichert und mit den Warnschildern versehen war.
An einem Wochenende als keine Bauarbeiten durchgeführt wurden, verschafften sich einige Kinder aus der Nachbarschaft Zutritt zur Baustelle, um dort verstecken zu spielen. Eines der Kinder wollte sich im Rohbau, in welchem den Tag zuvor die Treppe montiert wurde, verstecken. Das Kind rannte die Treppe hoch und rutschte dabei aus. Da die Treppe noch nicht mit einem Geländer versehen war, stürzte das Kind auf den Betonboden ins Erdgeschoss. Es erlitt schwere Verletzungen und wurde sofort ins Krankenhaus gebracht.
Trotz der Warnschilder und des Bauzauns wurde der Bauherr für den entstandenen Personenschaden haftpflichtig gemacht. Er musste für die gesamten Kosten der Heilbehandlung aufkommen. Aufgrund der schwere der Verletzungen belief sich die Schadenhöhe auf einen 6-stelligen Bereich. Da der Bauherr keine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte und sich durch die hohen Kosten die Raten für seine Finanzierung nicht mehr leisten konnte, wurde das Haus zwangsversteigert.
In einem Neubaugebiet wurden 24 Einfamilienhäuser errichtet. Da das Neubaugebiet sehr groß war und auf Grund der Vielzahl der dort tätigen Firmen sehr unübersichtlich, haben sich, während am anderen Ende der Baustelle die regulären Arbeiten weiter gingen, Einbrecher unbemerkt Zutritt zu 4 der Rohbauten verschafft. In diesen 4 Rohbauten waren gerade die Elektrokabel verbaut und die Wände verputzt worden.
Die Einbrecher schlugen die Wände auf und rissen die Kabel heraus. In allen vier Häusern wurden erhebliche Schäden verursacht. Allein der Wert der gestohlenen Kabel lag bei knapp 20.000 €. Hinzu kamen noch die Kosten für die Reparaturarbeiten.
Die Bauleistungsversicherung der Bauherren übernahm den Schaden in vollem Umfang, sodass der Bau mit einer kleinen Verzögerung fortgesetzt werden konnte.
Auf einer Baustelle geht es oftmals turbulent zu. Viele Firmen sind gleichzeitig am Werk und versuchen ihre Arbeiten so schnell wie möglich fertig zu stellen. Arbeitsgeräte liegen auf dem Boden verteilt, Wasserschläuche werden zum verputzen durch den Rohbau geschleppt und die Kabel liegen frei.
Hier passiert es schnell, dass einer der Arbeiter einen Fehler macht. Kurz vor Feierabend, schnell wollten alle ihre begonnenen Arbeiten zu Ende bringen, fiel keinem auf, dass das Ende eines Kabels in einer Pfütze lag.
In der Nacht kommt es zum Kurzschluss. Das Kabel fängt Feuer, da niemand mehr vor Ort ist, bemerkt auch keiner, wie sich das Feuer immer weiter ausbreitet. Erst nachdem der Rohbau fast vollkommen in Brand steht, bemerkt dies ein Nachbar und alarmiert die Feuerwehr.
Der Rohbau ist vollkommen ausgebrannt. Der Schaden beträgt über 100.000 €. Da nicht festgestellt werden kann, welche Firma den Schaden verursacht hat, tritt die Feuerrohbauversicherung ein und kommt für die kompletten Kosten des entstandenen Schadens auf. Somit kann der ausgebrannte Rohbau abgerissen und neu errichtet werden.
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