Als Bauherr sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet während der Bauzeit für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle zu sorgen.
Sollte es trotz aller Sorgfalt und getroffenen Vorkehrungen passieren, dass ein Dritter geschädigt wird, können Sie sich durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gegen die daraus resultierenden Folgekosten, wie z.B. Verdienstausfall, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsaufenthalte u.v.m. schützen.
Verhindern Sie, dass Ihr Traum vom Eigenheim durch einen unglücklichen Unfall auf Ihrer Baustelle und das nicht Vorhandensein einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht verwirklicht werden kann.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt nicht nur für die Kosten begründeter Haftpflichtansprüche auf, sondern wehrt auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Sollte es bezüglich der Schuldfrage zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller kommen, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die dadurch entstehenden Kosten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet neben den Schadenersatzleistungen somit auch einen passiven Rechtsschutz!
Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung!
Als Bauherr müssen Sie gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Die beauftragten und ausführenden Firmen sind nicht für alle Schäden haftbar zu machen, dies ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Auch wenn Sie Architekten und allerlei Handwerker beauftragt haben, sich um die Baustelle zu kümmern, haben Sie als Bauherr die Gefahrenstelle (Baustelle) veranlasst und müssen selbst für die Sicherheit sorgen! Kommt es aufgrund eines unglücklichen Zufalls zu einem Schaden, werden die Ansprüche direkt an Sie gewendet.
Daher ist eine auf die Bauzeit befristete Bauherrenhaftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert!
Die Versicherungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte so gewählt werden, dass diese ausreicht, um alle möglichen Schadenszenarien abzudecken. Hierbei sollte man in Betracht ziehen, dass es nicht immer bei nur einem Schadenfall bleibt. In einigen Fällen treten mehrere Schäden hintereinander ein, daher sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme auch für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ausreicht.
Wir empfehlen daher eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. € für die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu wählen. Außerdem empfehlen wir, dass die doppelte Versicherungssumme für alle Fälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung gestellt wird.
Einige wichtige Leistungen sollte Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung unbedingt enthalten:
Erdsenkungen und Erdrutschungen
Trotz aller Planungen kann es passieren, dass es durch die Erdarbeiten auf Ihrem Grundstück zu Erdrutschungen und Erdsenkungen auf dem Nachbargrundstück kommt. Da ein solcher Schaden schnell in ungewissen Höhen entstehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Schäden bis zur vollen Versicherungssumme in Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert sind.
Leitungsschäden
Werden bei den Bauarbeiten auf bzw. an Ihrem Gebäude Leitungen, wie z.B. Erdleitungen beschädigt. Müssen Sie als Bauherr für die Beschädigungen aufkommen. Achten Sie daher darauf, dass diese Schäden über Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Eigenleistung
Um Kosten einzusparen, werden einige Bauarbeiten von Ihnen selbst durchgeführt. Sie sollten darauf achten, dass diese sogenannten Eigenleistungen über Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe mitversichert sind. In vielen Tarifen sind Eigenleistungen auf ein Minimum begrenzt.
"Baustelle betreten verboten - Eltern haften für ihre Kinder", mit diesem Schild, so dachte ein Bauherr, ist keine Bauherrenhaftpflichtversicherung mehr erforderlich. Die Baustelle hatte der Bauherr ringsherum mit einem Bauzaun und dem Schild "Baustelle betreten verboten" versehen.
Einige Kinder aus der Nachbarschaft ignorierten die Warnung und spielten an einem Wochenende auf der Baustelle, nachdem sie über den Bauzaun geklettert waren. Eines der Kinder stürzte von den auf der Baustelle gestapelten Paletten und verletzte sich schwer.
Da der Bauherr davon ausging, dass durch die ausreichende Absicherung der Baustelle der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht notwendig sei, musste er die kompletten Heilbehandlungskosten selbst tragen. Da das Kind mehrfach operiert werden musste, belief sich der gesamte Aufwand auf einen 6-stelligen Betrag.
Infolge dessen wurde das Haus des Bauherren zwangsversteigert, da er sich die Ratenzahlungen für seinen Kredit nicht mehr leisten konnte.
Während der Bauphase nach Abschluss der Rohbauarbeiten führte ein Bauherr seine Freunde durch den Rohbau. Einer der Besucher lehnte sich gegen das provisorisch montierte Baustellengeländer auf der Treppe im Rohbau. Da dieses nicht richtig befestigt war, stürzt der Besucher von der Treppe und erleidet schwere Verletzungen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung des Bauherren kommt für den kompletten Schaden auf und reguliert die entstanden Kosten für die Heilbehandlung, den Verdienstausfall und anschließenden Reha-Aufenthalt. Der Schaden betrug rund 150.000 €.
Auf der Baustelle herrscht reger Verkehr. Ständig werden neue Materialien von den unterschiedlichsten Firmen geliefert. Ein LKW löst den nächsten ab. Durch die An- und Abfahrt der schweren Maschinen haben sich die Bordsteine auf einer Baustelle abgesenkt. Zudem wurde eine Straßenlaterne von einem Lieferwagen umgedrückt.
Aufgrund der Vielzahl der Firmen, konnten die Schadenverursacher nicht ermittelt werden. Daher hat die Gemeinde die Kosten für die Instandsetzung des Gehwegs und der Straßenlaterne bei dem Bauherren geltend gemacht.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung des Bauherren kam für die Kosten in Höhe von 10.000 € auf.
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