Inhaltsversicherung: Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Stephan Schmidt
Geschäftsführer
24.10.2020

Inhaltsversicherung: Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3/ E-Check). Sicher muss es sein: Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel überprüfen zu lassen. Was es mit diesen Unfallverhütungsvorschriften auf sich hat und wie diese umzusetzen sind, erfahren Sie nachfolgend.
Elektronikfehler sind eine der häufigsten Brandursachen, weshalb eine sogenannte Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Deutschland verpflichtend ist. Auch bekannt als E-Check oder BGV A3-Prüfung, soll die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen die Wahrscheinlichkeit eines Brandes reduzieren. Sie ist dabei häufig fester Bestandteil von firmeninternen Sicherheitskonzepten und dient damit zum Schutz der Mitarbeiter.

Um sich als Unternehmer vor der Haftung bei Unfällen und damit möglich verbundenen wirtschaftlichen Schäden zu schützen, reicht es in diesem Fall nicht, nur eine Versicherung abzuschließen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Prüfmaßnahmen umzusetzen.

Bei Zuwiderhandeln können Sie ansonsten zivil- und strafrechtlich belangt werden, sollte es durch ungeprüfte elektrische Betriebsmittel und/ oder Anlagen zu Schäden an oder gar zum Tod einer Person kommen.

Um also ein ausreichendes Maß an Betriebssicherheit zu garantieren und ordnungsgemäß vorzugehen, brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis in Form einer Prüfdokumentation, die Sie als Unternehmer von der Haftung entbindet.

Doch auch wenn Sie nicht für Personenschäden haften müssen, so kann der materielle Schaden in einem Brandfall hoch ausfallen. Hier kann eine Inhaltsversicherung, auch gewerbliche Inhaltsversicherung oder Firmen-Inhaltsversicherung genannt, aushelfen. Diese greift, um Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen durch zerstörte kaufmännische oder technische Betriebseinrichtung zu schützen

Ebenso ist es möglich, dass die abgeschlossene Gebäudeversicherung bei einem Brand greift. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vorab von dem Versicherungspartner Ihres Vertrauens beraten zu lassen und erst dann zu entscheiden, welche Versicherung für Ihr Unternehmen und Ihre Branche die richtige ist.

Gesetzliche Grundlage: Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - in welchem in § 16 auch Bezug auf die DIN VDE-Bestimmungen genommen wird - sowie ergänzende landesrechtliche Bestimmungen und Vorschriften bieten die gesetzliche Grundlage der wiederkehrenden Prüfung. Aber auch berufsgenossenschaftliche Regelwerke, insbesondere die DGUV Vorschrift 3, müssen eingehalten werden.

Da die berufsgenossenschaftliche Regelung die Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nur in ordnungsgemäßen Zustand fordert, ist die Erstprüfung ebenso verpflichtend.

Unternehmer werden u. a. auch durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel sowie Anlagen zu prüfen. Weitere Anforderungen ergeben sich deshalb aus den Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer sowie aus den anerkannten Regeln der Technik wie den DIN VDE-Normen.

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung legt der Betreiber die Prüfintervalle der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel selbst fest. Diese sollten jedoch zuverlässig und nicht fahrlässig gewählt sein und als stets umgesetzt werden. Um einfacher einen passenden Prüfintervall zu empfinden, empfehlen wir, die Betriebs- und Einsatzbedingungen der vorhandenen Anlagen und Betriebsmittel zu berücksichtigen.

Definition: Was sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen?

Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören beispielsweise Bürogeräte wie Computer, Drucker, Monitor, aber auch Tischlampen, Kaffeemaschinen und Mehrfachsteckdosen. Einfachheitshalber lässt sich sagen, dass alle alle elektrischen Geräte mit Stecker gemeint sind, die sich bewegen und an einen anderen Platz bringen lassen.

Nicht ausgeschlossen sind ebenso elektrische Werkzeuge, wie z. B. Kräne, Bohrmaschine, aber auch Staubsauger und Drehbänke sowie elektrische Anlagen, wie PV-Anlagen Sicherheitskästen und Leitungen.

Des Weiteren müssen aber auch alle ortsfesten elektrischen Betriebsmittel einer Prüfung unterzogen werden. Hierunter fallen u. a. Klimaanlagen, Herde, Wandsteckdosen, Boiler und Beleuchtungsanlagen.

Wie wird die Prüfung bei elektrischen Anlagen durchgeführt?

Im Zuge der Prüfung von stationären elektrischen Anlagen, gibt es gewisse Fristen und Vorgaben, an die Sie als Unternehmer denken müssen.

Alles in allem müssen sämtliche Betriebsmittel einer Anlage getestet werden.

Zu den Betriebsmitteln in elektrischen Anlagen zählen u. a. Leitungen, Sicherungskästen, Leuchten, Steckdosen und der RCD-Schutzschalter (FI).

Ebenso Teil der Prüfung sind mit ihrer Umgebung verbundene Anlagen, wie CNC-Maschinen und Kompressoranlagen.

Fristen der Prüfung bei elektrischen Anlagen

Bei den Fristen der Prüfintervalle wird zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterschieden.

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel...

→ müssen alle 4 Jahre von einer Elektrofachkraft auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Sollten diese in Betriebsstätten, Räumen oder Anlagen besonderer Art (gem. DIN VDE 0100 Gruppe 700) gelagert oder genutzt werden, so muss die Prüfung jährlich - ebenso durch eine Elektrofachkraft - durchgeführt werden.

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Einrichtungen…

→ müssen monatlich durch eine Elektrofachkraft oder eine elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte geprüft werden.

Fehlerstrom-, Fehlerspannungs und Differenzstrom-Schalter...

→ müssen hingegen halbjährlich von dem oder den Benutzer/n selbst auf eine einwandfreie Funktion überprüft werden. Diese Prüfung greift für stationäre sowie nicht stationäre Anlagen und lässt sich durch die Betätigung einer Prüfeinheit umsetzen.

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (in Benutzung)...

→ gilt ein Richtwert von 6 Monaten als Prüfintervall. Die einzige Ausnahme bilden hier Baustellen, welche die Prüfung im Schnitt 3 Monate von einer Elektrofachkraft durchführen lassen müssen. Alternativ kann bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch eine elektronisch unterwiesene Personen die Prüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand vornehmen. Inspiziert werden dabei u. a.:

  • Geräteanschluss- und Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen
  • bewegliche Leitungen mit Festanschluss und Stecker
  • Anschlussleitungen mit Stecker


Sollte bei den Prüfungen der oben genannten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln eine Fehlerquote von unter zwei Prozent erreicht werden, kann die Frist entsprechend verlängert werden. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen beträgt die maximale Fristlänge dabei zwei Jahre. Auf Baustellen, in Werkstätten und Fertigungsstätten sowie unter ähnlichen Bedingungen hingegen nur ein Jahr.

Inhalts- und Gebäudeversicherung: Welche Vorschriften ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag?

Auch wenn es keine einheitlichen Verträge gibt, haben alle eins gemein: Die Pflicht, alle „gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten“. Aus diesem Grund finden Sie in den Bedingungswerken oft eine gesonderte Klausel (elektrischer Anlagen), aus denen die Prüfungsintervalle hervorgehen.

Sollten keine Fristen genannt werden, so können Sie sich als Versicherer im Schadenfall auf die sogenannte Obliegenheitsverletzung berufen. Je nach Schwere des Verschuldens ist eine Kürzung der Entschädigungsleistung möglich, womit Sie ganz oder teilweise leistungsfrei sein können.

Das sollten Sie als Unternehmer jetzt beachten

Da die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (ehem. E-Check) für jedes Unternehmen verpflichtend ist, jedoch manchmal etwas undurchsichtig wirken kann, haben wir nachfolgend für Sie noch einmal die wichtigsten Informationen zusammengefasst haben:

  • Jeder Betrieb muss die anerkannte normgerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nachweisen.
  • Die Prüfung darf ausschließlich durch Elektrofachkräfte und befähigte Personen durchgeführt werden.
  • Die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift) gilt für jegliche Branchen und Unternehmen.
  • Als Unternehmer können Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden, sollte es zu Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften kommen
  • Bei Zuwiderhandlung oder Nichtumsetzung kann dies auch Ihre Inhaltsversicherung/ Gebäudeversicherung außer Kraft setzen (Obliegenheitsverletzung durch Unterlassung der Sicherheitsvorschriften), da Sie in diesem Falle eine Ordnungswidrigkeit begehen.
  • Sollte es durch ungeprüfte elektrische Anlagen oder Betriebsmittel zu einem Schaden oder gar zum Tode an einer Person kommen, so schließen auch Berufsgenossenschaften eine Haftung aus.

Für weitere Informationen zur Inhaltsversicherung oder wenn Sie ein Angebot zur Inhaltsversicherung wünschen, folgen Sie dem Link.

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