Vermögenswirksame Leistungen
Fast jeder Beschäftigte erhält von seinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen. Diese können entweder in einen Bausparvertrag oder einen Fondsparplan investiert werden und werden staatlich gefördert.
Bei der Wohnungsbau-Prämie vom Staat auf eingezahlte Prämien in einen
Bausparvertrag beträgt die Förderung 8,8 Prozent auf jährliche
Einzahlungen von maximal 512 EUR für Ledige (1.024 EUR für
Verheiratete).
Pro Jahr können Sie damit maximal rund 45 EUR (Ledige) bzw. bis zu rund 90 EUR (Verheiratete) vom Staat als Prämie bekommen!
Auf die Enzahlung in Investmentfonds kann Ihnen die Arbeitnehmersparzulage gewährt werden. Die Förderung beträgt 18 Prozent. Sie können damit bis zu 72 EUR (Ledige) bzw. bis zu 144 EUR (Verheiratete) vom Staat dazu bekommen!
Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen:
25.600 EUR (Alleinstehende) bzw. 51.200 EUR (Verheiratete) bei der
Wohnungsbauprämie und 17.900 EUR (Alleinstehende) bzw. 35.800 EUR
(Verheiratete) für die Arbeitnehmersparzulage. Gemeint ist hier das zu
versteuernde Jahreseinkommen, so dass das Bruttoeinkommen höher sein
kann.
Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten!

