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Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich - sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttos.
 

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien -von allen Kassen bezahlt.

Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: Manche Kassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere Kassen finanzieren ihren Versicherten ambulante Vorsorgekuren, alternative Medizin, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind. 

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und finden Sie kostenlos und unverbindlich die Krankenversicherung, die zu Ihnen passt.




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