Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien -von allen Kassen bezahlt.
Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: Manche Kassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere Kassen finanzieren ihren Versicherten ambulante Vorsorgekuren, alternative Medizin, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind.
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