Das leistet eine Pferdehaftpflichtversicherung...
Pferdebesitzer sollten jetzt jedoch ihr Tier nicht vor Angst im Stall einsperren, denn das Haftungsrisiko für Unfälle ist versicherbar. Besitzer von Pferden steht dabei die spezielle Pferdehaftpflichtversicherung zur Verfügung. Sie übernimmt alle Schäden, die durch ein Pferd verursacht worden sind, von einfachen Sach- bis hin zu Personen- und sogar Vermögensschäden. Beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung ist jedoch wichtig, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch abgeschlossen wird, ideal ist eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro. So können Pferdebesitzer sicher sein, dass wirklich alle eventuell eintretenden Schäden über die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt sind. In der Regel gilt der Versicherungsschutz dabei auch für einen Auslandsaufenthalt von maximal einem Jahr.Was muss ich bei einer Pferdehaftpflichtversicherung beachten?
Beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung ist weiterhin zu klären, welchen Umfang die Versicherung aufweist. So ist nicht in jedem Vertrag das Fremdreiterrisiko abgesichert, auch Reitbeteiligungen oder der ungewollte Deckakt sind nicht immer abgedeckt. Weiterhin ist zu klären, ob Turnierbeteiligungen oder ein ungewollter Deckakt im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung integriert sind. Dabei muss ein umfangreicher Versicherungsschutz nicht unbedingt teuer sein, der Vergleich zeigt, dass auch günstige Verträge alle Erfordernisse erfüllen.| Finden Sie den für Sie besten Tarif... |
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Zur Erstellung eines Angebotes nutzen Sie bitte unseren Online-Rechner. Hier können Sie dei Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung und die Lesitungen der verschiedenen Anbieter selbst berechnen und vergleichen.
Denn eine Pferdehaftpflicht kann viel Leisten und muss nicht zwangsläufig teuer sein. Daher, ein Vergleich lohnt sich bei der Pferdehaftpflichtversicherung immer.
Fremd-/Gastreiterrisiko: Wird das Pferd an eine fremde Person oder einen Gast zum führen überlassen, ist nicht nur wichtig das die Person zum versicherten Personenkreis gehört, sondern auch das Ihre Pferdehaftpflichtversicherung Ansprüche untereinander regelt. Dann leistet Ihre Ihre Pferdehaftpflichtversicherung auch, wenn Ihr Gastreiter Ansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer stellt. In der Regel bleiben Ansprüche gegenüber Angehörigen oder bei entgeldlicher Überlassung ausgeschlossen.
Flurschäden: Auf diesen Einschluss ist bei Pferden welche z.B. in einer Koppel stehen unbedingt zu achten. Sollte das Pferd mal aus der Koppel ausbrechen und beschädigt dabei z.B. das frisch bepflanzte angrenzende Feld, so nennt man das einen Flurschaden. Bei guten Pferdehaftpflichtversicherungen ist dieser Punkt mitversichert.
Mietsachschäden: Diese Deckungserweiterung zur Pferdehaftpflichtversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Pferd in einer gemieteten Box untergebracht haben. Wenn Ihr Pferd z.B. scheut und dabei mit Huftritten die Box beschädigt, so ist dies in der Pferdehaftpflichtversicherung nur mitversichert, wenn diese Deckungserweiterung eingeschlossen ist.
Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihrem Pferd eine dritte Person einen Haftpflichtschaden zugeführt hat und dafür weder eine Haftpflichtversicherung noch finanzielle Mittel besitzt um den Schaden zu begleichen, kommt Ihre eigene Pferdehaftpflichtversicherung für den Schaden auf, insofern diese Deckungserweiterung im Versicherungsumfang inbegriffen ist.
Ungewollter Deckakt: Sollte Ihr Pferd ein anderes Pferd ungewollt decken, so kann der Pferdehalter Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen. Ihre Pferdehaftpflichtversicherung kommt aber nur dann für den Schaden auf, wenn der ungewollte Deckakt explizit in den Versicherungsbedingungen mitversichert ist.
Turniere / Veranstaltungen: Möchten Sie gerne mit Ihrem Tier an einer Veranstaltung des Vereines oder gar an einem Turnier teilnehmen, dann achten Sie bitte unbedingt auf diesen Einschluss in Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung.
Denn eine Pferdehaftpflicht kann viel Leisten und muss nicht zwangsläufig teuer sein. Daher, ein Vergleich lohnt sich bei der Pferdehaftpflichtversicherung immer.
Wichtige Deckungserweiterungen zur Pferdehaftpflichtversicherung
Versicherter Personenkreis: In der Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie als Pferdehalter auf jeden Fall versichert. Zusätzlich ist definiert, wer das Pferd noch nutzen kann. Hier sollten Sie genau schauen, dass alle die das Pferd führen, auch versichert sind. In einigen Tarifen ist z.B. der Ehegatte mitversichert aber der Lebensgefährte in nicht häuslicher Gemeinschaft ausgeschlossen. Wenn Sie für Ihr Pferd Reitbeteiligte haben, dann ist in der Pferdehaftpflichtversicherung besonders darauf zu achten, dass diese mitversichert sind.Fremd-/Gastreiterrisiko: Wird das Pferd an eine fremde Person oder einen Gast zum führen überlassen, ist nicht nur wichtig das die Person zum versicherten Personenkreis gehört, sondern auch das Ihre Pferdehaftpflichtversicherung Ansprüche untereinander regelt. Dann leistet Ihre Ihre Pferdehaftpflichtversicherung auch, wenn Ihr Gastreiter Ansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer stellt. In der Regel bleiben Ansprüche gegenüber Angehörigen oder bei entgeldlicher Überlassung ausgeschlossen.
Flurschäden: Auf diesen Einschluss ist bei Pferden welche z.B. in einer Koppel stehen unbedingt zu achten. Sollte das Pferd mal aus der Koppel ausbrechen und beschädigt dabei z.B. das frisch bepflanzte angrenzende Feld, so nennt man das einen Flurschaden. Bei guten Pferdehaftpflichtversicherungen ist dieser Punkt mitversichert.
Mietsachschäden: Diese Deckungserweiterung zur Pferdehaftpflichtversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Pferd in einer gemieteten Box untergebracht haben. Wenn Ihr Pferd z.B. scheut und dabei mit Huftritten die Box beschädigt, so ist dies in der Pferdehaftpflichtversicherung nur mitversichert, wenn diese Deckungserweiterung eingeschlossen ist.
Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihrem Pferd eine dritte Person einen Haftpflichtschaden zugeführt hat und dafür weder eine Haftpflichtversicherung noch finanzielle Mittel besitzt um den Schaden zu begleichen, kommt Ihre eigene Pferdehaftpflichtversicherung für den Schaden auf, insofern diese Deckungserweiterung im Versicherungsumfang inbegriffen ist.
Ungewollter Deckakt: Sollte Ihr Pferd ein anderes Pferd ungewollt decken, so kann der Pferdehalter Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen. Ihre Pferdehaftpflichtversicherung kommt aber nur dann für den Schaden auf, wenn der ungewollte Deckakt explizit in den Versicherungsbedingungen mitversichert ist.
Turniere / Veranstaltungen: Möchten Sie gerne mit Ihrem Tier an einer Veranstaltung des Vereines oder gar an einem Turnier teilnehmen, dann achten Sie bitte unbedingt auf diesen Einschluss in Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung.


