Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist insbesondere für beratende Berufe äußerst wichtig. Dazu zählen z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten. Aber auch für Softwareentwickler oder Immobilienmakler eine Vermögensschadenversicherung wichtig werden.
Man spricht von einem Vermögensschaden, wenn einem geschädigten Dritten ein Schaden nach §823 BGB zufügt wurde und dieser weder ein Personen- oder ein Sachschaden darstellt. Es darf also ausschließlich das Vermögen des Dritten geschädigt sein.
Wenn der Steuerberater z.B. die Steuererklärung seines Mandanten falsch berechnet und Ihm daraus ein finanzieller Nachteil entsteht, deckt dies die Vermögensschadenhaftpflicht des Steuerberaters.
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Wie finde ich die richtige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind, können wir Ihnen helfen. Als Versicherungsmakler pflegen wir Anbindung an alle großen deutschen Versicherungsgesellschaften, welche eine Vermögenschadenversicherung anbieten.
Sie profitieren dabei von unseren Rabattierungsmöglichkeiten und erhalten von uns ein wirklich gutes Angebot. Bitte erstellen Sie einfach über das nebenstehende Formular Ihr Angebot.
Im weiteren Verlauf stehen wir Ihnen dann mit einer kompetenten Beratung zum Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Seite. Bei Bedarf können Sie vorab unser Berater-Team gerne unter unserer kostenlosen Hotlinenummer erreichen. Wenn Sie Ihr Angebot angefordert haben, werden wir Ihnen die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartner-/in per Email senden.
Somit haben Sie kostenlos Zugriff auf einen ausgebildeten Fachberater zu diesem sehr umfangreichen und wichtigen Thema.
Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche von Dritten ab, bei denen weder ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sondern lediglich das Vermögen des Anspruchstellers geschädigt wurde. Solche Schäden werden von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorallem in beratenden Berufen unerlässlich. Sollte also z.B. ein Auftragnehmer durch eine falsche Beratung ein finanzieller Nachteil entstanden sein, so wird der daraus entstehende Schadenersatzanspruch von der Vermögensschadenhaftpflicht abgefangen.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Viele die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen, sind sich darüber gar nicht bewusst. Die prädestinierten Berufe sind sicherlich Anwälte, Ärzte, Designer, Immobilienmakler, Ingenieure, Sachverständige, Steuerberater, Unternehmensberater, Werbegestallter, Wirtschaftsprüfer und viele andere mehr, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen. Im Grunde ist immer zu prüfen, ob Sie mit ihrer Tätigkeit jemandem einen reinen finanziellen Schaden zufügen können.
Sollten sie sich nicht sicher sein, ob sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen, sprechen sie uns gerne an. Wir analysieren dann gerne ihre Risiken.
Wie erstellen wir Ihr Vermögensschadenhaftpflichtangebot?
Um Ihnen ein gutes Angebot zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erstellen zu können, versuchen wir im ersten Schritt zu schauen, welche Risiken bei Ihnen zu Grunde liegen. In einem kurzen Telefonat klären wir die Dinge ab, die wichtig sind.
Danach starten wir eine Ausschreibung an möglichst alle Versicherungsgesellschaften, die für dieses Gewerbe einen Verermögensschadenhaftpflichtschutz anbieten. Die Angebote werden dann von den jeweiligen Fachabteilungen ausgearbeitet und uns zugesandt.
Die günstigsten Angebote stellen wir Ihnen dann zur Verfügung und kümmern uns um eine ordnungsgemäße Eindeckung des Risiko´s. Somit können Sie einen wirklich günstigen Versicherungsschutz finden, ohne Deckungslücken zu riskieren. Unser Service ist für sie kostenlos.
Was ist der passive Rechtsschutz in der Vermögensschadenhaftpflicht?
Der passive Rechtsschutz ist einer der wichtigsten Bestandteile der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sollte jemand einen Schadenersatzanspruch nach §823 BGB an Sie stellen, so ist zu prüfen, ob dieser Anspruch berechtigt ist.
Sollten Sie nun keine Vermögensschadenhaftpflicht haben, müssten Sie dafür einen Rechtsanwalt beauftragen, der dies prüft und im Fall das dieser Anspruch unberechtigt ist, diesen auch zurück weist. Im Bereich Vermögensschäden sind in der Praxis die meisten Ansprüche unberechtigt. Daher erwirbt die Schadenabwehr bei Vermögensschäden einen besonderen Stellenwert.
Denn Wenn Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, prüft diese für Sie, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht. Wenn er berchtigt ist, gleicht sie ihn aus oder weist ihn zurück. Notfalls auch vor Gericht, sollte er unberechtigt sein.



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