Geschlossene Fonds
Die Idee ist einfach: Verschiedene Anleger bündeln ihr Kapital zur
Finanzierung eines konkreten Investitionsvorhabens. Wer etwas allein
nicht finanzieren kann, tut sich mit anderen zusammen und teilt später
auch den Profit. Dieses Prinzip ist z.B. in der Schifffahrt alt bewährt.
Bereits im 12. Jahrhundert gründeten so genannte "Parten"
Gesellschaften, deren Mitglieder Eigentumsanteile an Schiffen erwarben
und sich Kosten und Frachterträge teilten. Schon damals hatte man
erkannt, dass es einfacher ist, die hohen Investitionskosten und das
Risiko auf viele Schultern zu verteilen.
Wie damals auch, bündelt ein geschlossener Fonds das Geld von Anlegern
und finanziert feststehende Investitionsobjekte, wie z. B. ein
Containerschiff. Die Anleger partizipieren entsprechend ihrer Anteile
an den wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnissen der
Investitionsobjekte. Sobald das erforderliche Kapital eingeworben
wurde, wird der Fonds geschlossen. Weitere Beitritte sind danach nicht
mehr möglich. Im Gegensatz zu offenen Fonds (z. B. Aktienfonds) wird
das Fondsvolumen bereits bei der Auflegung des Fonds festgelegt.
In aller Regel beteiligen sich die Anleger kommanditistisch an einer
Schifffahrtsgesellschaft, die als GmbH & Co. KG geführt wird. Der
Anteil des von den Kommanditisten eingesetzten Eigenkapitals macht
zwischen 30 und 40 Prozent der Anschaffungskosten des Schiffes aus. Den
verbleibenden Teil finanziert eine Bank über ein
Schiffshypothekendarlehen. Dieser Fremdkapitalanteil und die
entsprechenden Zinsen werden über die laufenden Chartereinnahmen
getilgt bis das Schiff der Gesellschaft vollständig gehört. Parallel
dazu erhalten die Anleger ihre Ausschüttungen aus den
Betriebsüberschüssen. Dazu kommt der Erlös aus dem Verkauf des Schiffes
am Ende der Fondslaufzeit.
Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten!

