Geschlossene Fonds

Die Idee ist einfach: Verschiedene Anleger bündeln ihr Kapital zur Finanzierung eines konkreten Investitionsvorhabens. Wer etwas allein nicht finanzieren kann, tut sich mit anderen zusammen und teilt später auch den Profit. Dieses Prinzip ist z.B. in der Schifffahrt alt bewährt. Bereits im 12. Jahrhundert gründeten so genannte "Parten" Gesellschaften, deren Mitglieder Eigentumsanteile an Schiffen erwarben und sich Kosten und Frachterträge teilten. Schon damals hatte man erkannt, dass es einfacher ist, die hohen Investitionskosten und das Risiko auf viele Schultern zu verteilen.

Wie damals auch, bündelt ein geschlossener Fonds das Geld von Anlegern und finanziert feststehende Investitionsobjekte, wie z. B. ein Containerschiff. Die Anleger partizipieren entsprechend ihrer Anteile an den wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnissen der Investitionsobjekte. Sobald das erforderliche Kapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen. Weitere Beitritte sind danach nicht mehr möglich. Im Gegensatz zu offenen Fonds (z. B. Aktienfonds) wird das Fondsvolumen bereits bei der Auflegung des Fonds festgelegt.

In aller Regel beteiligen sich die Anleger kommanditistisch an einer Schifffahrtsgesellschaft, die als GmbH & Co. KG geführt wird. Der Anteil des von den Kommanditisten eingesetzten Eigenkapitals macht zwischen 30 und 40 Prozent der Anschaffungskosten des Schiffes aus. Den verbleibenden Teil finanziert eine Bank über ein Schiffshypothekendarlehen. Dieser Fremdkapitalanteil und die entsprechenden Zinsen werden über die laufenden Chartereinnahmen getilgt bis das Schiff der Gesellschaft vollständig gehört. Parallel dazu erhalten die Anleger ihre Ausschüttungen aus den Betriebsüberschüssen. Dazu kommt der Erlös aus dem Verkauf des Schiffes am Ende der Fondslaufzeit.

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Ariadne
lebte auf Kreta und war die Tochter von König Minos. Sie half mit ihrem Faden,
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